Hartz-IV: kein Anspruch auf Übernahme zu hoher Stromkosten
Stand: 07.10.2010
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Trier - Hartz-IV-Empfänger haben keinen Anspruch darauf, dass der Staat übermäßig hohe Kosten für Strom übernimmt, wie das Sozialgericht Trier in einem am Donnerstag bekanntgewordenen Beschluss entschied. Laut Richterspruch gilt dies auch dann, wenn der Betroffene mit einer Stromsperre rechnen muss, den überhöhten Verbrauch jedoch nicht erklären kann (Az.: S 1 AS 256/10).
Das Gericht lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Eine Frau, die Arbeitslosengeld II bezieht, hat wegen eines hohen Stromverbrauchs Schulden bei einem Energieversorger. Sie beantragte daher die Bewilligung eines Darlehens in Höhe von gut 5000 Euro, um einer Stromsperre zu entgehen. Als die zuständige Behörde sich weigerte, da die Frau den ungewöhnlich hohen Verbrauch nicht erklären konnte, wandte sich die Hartz-IV-Empfängerin an das Sozialgericht. Die Frau hatte in knapp drei Monaten rund 10.000 Kilowattstunden Strom aus der Steckdose gezapft.
Das Gericht sah für das Verlangen der Frau keine rechtliche Grundlage. Die Sozialbehörden müssten nur dann Schulden übernehmen, wenn dies zur Beseitigung einer Notlage gerechtfertigt sei. Die Frau habe für den hohen Stromverbrauch jedoch keine schlüssige Erklärung abgeben können.