Haftungsbegrenzung soll Offshore-Probleme lösen
Stand: 02.07.2012
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Berlin - Bis 2030 sollen 15 Prozent des Strombedarfs aus Windkraft an Nord- und Ostsee gedeckt werden. Doch die Netzanbindung verzögert sich, weil Geldgeber Investments scheuen. Die Regierung will nun auf Kosten der Verbraucher neue Haftungsregelungen einführen und so das Tempo erhöhen.
Die Verbraucher sollen Schadenersatzkosten für Verzögerungen bei der Netzanbindung von Windparks über den Strompreis mittragen. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Umweltminister Peter Altmaier (CDU) legten am Montag entsprechende Reformvorschläge für die Haftungsregelungen vor, um die schleppende Anbindung der See-Windparks zu beschleunigen. Diese sehen vor, dass Netzbetreiber - je nach Verschuldungsgrad - Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe über eine Umlage auf den Strompreis aufschlagen können.
Da es um Millionensummen geht, könnte dies den ohnehin steigenden Strompreis weiter belasten. Allerdings dürfen Schadensersatzzahlungen nicht auf Stromkunden umgelegt werden, wenn eine grobe Fahrlässigkeit des Netzbetreibers verantwortlich ist für Verzögerungen. Dann soll der Netzbetreiber 20 Prozent der Kosten tagen, maximal 20 Millionen Euro pro Fall und maximal 60 Millionen Euro pro Jahr.
Tennet begrüßt die Pläne
Zuletzt hatte RWE erneut vor hohen Millionenschäden gewarnt, wenn der niederländische Netzbetreiber Tennet seine Probleme nicht in den Griff bekommt. Unter anderem unklare Haftungsregelungen hatten dazu geführt, dass Kapitalgeber zurückhaltend waren und es mangels Geld entsprechende Verzögerungen bei der Anbindung von Windparks auf hoher See gab. Der verantwortliche Betreiber Tennet begrüßte die Pläne.
Lex Hartman, Mitglied der Geschäftsführung sagte: "Der Vorschlag der Bundesminister ist eine wesentliche Weichenstellung für die Entwicklung der Offshore-Windenergie." Tennet habe bereits für 5500 Megawatt und damit die Hälfte der bisher in der Nordsee geplanten Windkraftleistung Netzanbindungen in Auftrag gegeben und hierfür Investitionen in Höhe von sechs Milliarden Euro ausgelöst.
Bedeutender Schritt für die Energiewende
Bei nicht rechtzeitiger Anbindung kann ein Offshore-Windpark ab dem elften Tag künftig einen Schadenersatz in Höhe von 90 Prozent der entgangenen Ökostromvergütungen bekommen. In einem Offshore-Netzplan soll für jeden Windpark ein klarer Startzeitpunkt festgelegt werden. Der Referentenentwurf mit Details hierzu soll im Sommer vorgelegt werden. Rösler sagte: "Durch die geplante Haftungsregelung werden Rechtsunsicherheiten und Investitionshindernisse beseitigt und Investitionen in Offshore-Windparks und Netzanbindungen wirtschaftlich attraktiv". Altmaier sagte, die geplante Regelung sei ein bedeutender Schritt für die Umsetzung der Energiewende.
SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber kritisierte die Regierungspläne scharf: "Die auf alle Stromkunden abwälzbaren Entschädigungszahlungen verringern zwar das Risiko für Offshore-Investoren, sind aber eine Gefahr für bezahlbare Energiepreise". Bis 2030 sollen Windparks in Nord- und Ostsee mit einer Leistung von bis zu 25 000 Megawatt entstehen und 15 Prozent des Strombedarfs in Deutschland decken. Doch dieses Ziel gilt wegen der Verzögerungen als fraglich.
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