Haftung für Atomkonzerne: Bund warnt vor Verzögerung
Stand: 12.11.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Die Bundesregierung hat das Parlament davor gewarnt, das Gesetz zur Haftung der Stromkonzerne bei den Kosten des Atomausstiegs zu verzögern. Das Gesetz müsse unbedingt spätestens zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Andernfalls würden sich für den Bund "erhebliche Risiken" ergeben, heißt es in einem Schreiben aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) an den zuständigen Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Das Gremium kommt nun an diesem Freitag zu einer Sondersitzung zusammen, um den Zeitplan einzuhalten. Am 23. November soll es eine Anhörung geben.
Mit dem Nachhaftungsgesetz will der Bund verhindern, dass die Atomkonzerne Eon, RWE, EnBW und Vattenfall sich durch Abspaltung ihrer Kernkrafttöchter vor der milliardenschweren Haftung beim Abriss der Meiler und der Endlagerung des Atommülls drücken können. Das letzte AKW soll 2022 in Deutschland abgeschaltet werden.
Der Atomexperte der Linkspartei, Hubertus Zdebel, warf der Union vor, bei dem Vorhaben zu bremsen. Dies würde vor allem dem Düsseldorfer Eon-Konzern, der gerade eine Milliarden-Abschreibung verdauen muss, in die Hände zu spielen. Auf Druck der Opposition erfolgte nun die Klarstellung des Wirtschaftsministeriums - gerade mit Blick auf die für Jahresbeginn geplante Eon-Aufspaltung.
Zwar war Eon wegen der Gesetzespläne zurückgerudert und will seine Atomkraftwerke nun doch im Mutterkonzern lassen. Der Bund bleibt auf der Hut und weist daraufhin, dass mögliche gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen vor Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr erfasst würden. Dann würden neue Gerichtsverfahren mit den Konzernen drohen: "Wir wollen vermeiden, dass später Streitigkeiten über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer möglichen Rückwirkung des Gesetzes entstehen", schreibt das Wirtschaftsministerium.