Gutachter plädieren für Zusammenführung der vier Strom-Übertragungsnetze
Stand: 27.08.2009
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Berlin - Laut einer Studie ist die Zusammenführung der vier Strom-Übertragungsnetze in eine bundesweite Netzgesellschaft unter Beteiligung des Staates volkswirtschaftlich sinnvoll. Wie das Bundesumweltministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte, sei ein vom Ministerium in Auftrag gegebenes Gutachten zu diesem Resultat gekommen.
Die Gutachter belegten, dass die Gründung einer Netzgesellschaft zu einer effizienten, bundesweit einheitlichen Netzstruktur führen könne. Zudem favorisieren die Autoren eine Börsennotierung einer zu gründenden Deutschen Netz AG.
Für die Integration von Strom aus erneuerbaren Energien und aus neuen Kraftwerken werde eine moderne Infrastruktur benötigt, erklärte Staatssekretär Matthias Machnig (SPD). Es bestünden aber Zweifel, ob die derzeitigen Übertragungsnetzbetreiber genug in die Modernisierung und den Ausbau der Netze investierten. "Der Staat muss sich mit 25,1 Prozent beteiligen, damit er die Entscheidung über notwendige Investitionen in die Netze beeinflussen kann", sagte Machnig.
Die Deutsche Netz AG solle im Wesentlichen für den Betrieb und Ausbau des Übertragungsnetzes verantwortlich sein, müsse aber nicht zugleich Eigentümerin der Netzanlagen sein, erklärten die Gutachter. Verschiedene Funktionen der Übertragungsnetzebene (Netzbetrieb, Netzausbau, Finanzierung, EEG-Management) könnten auf Zweckgesellschaften übertragen und teilweise veräußert werden. Sowohl an der Deutschen Netz AG als auch an den verschiedenen Zweckgesellschaften könnten unterschiedliche Gesellschafter beteiligt werden, hieß es.