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Gutachten zu Atomlaufzeiten: Bundesrat muss nicht zustimmen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Stuttgart - Ein Gutachten des Leipziger Staatsrechtlers Christoph Degenhart stärkt die Position der Bundesregierung, dass die umstrittene Laufzeitverlängerung für Atommeiler nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Expertise hatte die baden-württembergische Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) in Auftrag gegeben. Ein Sprecher bestätigte am Samstag einen entsprechenden Bericht des Magazins "Focus" und sagte, es sei das bislang einzige Gutachten, das sich mit konkreten Gesetzestexten und nicht nur mit den Entwürfen beschäftige.

Laut Degenharts Gutachten ist eine Änderung schon deshalb nicht zustimmungspflichtig, weil das ursprüngliche Atomausstiegsgesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung auch nicht vom Bundesrat abgestimmt worden sei. "Da das Atomgesetz unbefristet gilt, kann die Laufzeit-Verlängerung auch nicht als Neuerlass des Atomgesetzes gesehen werden."

Das Ministerium rechnet mit einem Antrag auf Anhörung des Vermittlungsausschusses bei der Bundesratssitzung am kommenden Freitag. Das Atomgesetz muss neu gefasst werden, damit die Kernkraftwerke durchschnittlich zwölf Jahre länger am Netz bleiben können. Die SPD-regierten Länder wollen die Laufzeit-Verlängerung im Bundesrat verhindern. Sie haben bereits eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angekündigt, falls die Reform ohne Zustimmung der Länderkammer in Kraft treten sollte.