Gutachten: Laufzeitverlängerung verstößt gegen EU-Recht
Stand: 26.10.2010
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Hamburg - Ein von den Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass das Energiekonzept der Regierung dem Wettbewerb auf dem Strommarkt schadet. Die von der Regierung vorgesehenen Maßnahmen seien "nicht geeignet, die wettbewerbsfeindlichen Effekte einer Laufzeitverlängerung auszugleichen", heißt es in dem Gutachten von der auf Energierecht spezialisierten Kanzlei "Becker Büttner Held", schreibt die "Financial Times Deutschland" am Dienstag.
In der "Gesamtschau" hielten die Autoren die Verlängerung der Atomlaufzeiten sogar für eine "wettbewerbswidrige Maßnahme", die gegen EU-Recht verstoße und von der EU-Kommission sanktioniert werden könne.
Die Regierung behauptet in ihrem Energiekonzept, dass die Verlängerung der Atomlaufzeiten "keine nachteiligen Folgen für den Wettbewerb im Energiesektor" habe. Dem widersprechen die Gutachter dem Bericht zufolge. So würden Kraftwerksneubauten "faktisch verhindert". Die als Kompensation gedachte Abschöpfung von Zusatzgewinnen hielten die Gutachter mit Blick auf den Wettbewerb für zu gering. Die im Energiekonzept angekündigte Markttransparenzstelle biete "keinen Mehrwert" gegenüber bestehenden Institutionen. Zudem sei das geplante Förderprogramm für den Bau effizienter neuer Kraftwerke viel zu klein.
Die Grünen kritisierten das Energiekonzept als "Makulatur". "Die Pseudo-Maßnahmen im Energiekonzept bewirken weder mehr Wettbewerb noch niedrigere Strompreise", sagte Grünen-Energieexpertin Ingrid Nestle der Zeitung.