Gutachten: Klage gegen EnBW-Deal erfolgversprechend
Stand: 20.01.2011
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Stuttgart - Die von der Opposition im baden-württembergischen Landtag geplante Klage gegen das Verfahren der dortigen Landesregierung beim Ankauf von EnBW-Aktien hat nach Meinung zweier Staatsrechtler Aussicht auf Erfolg. "Sowohl die Regierung als auch der Finanzminister haben gegen die Verfassung verstoßen", erklärte Joachim Wieland von der Deutschen Hochschule für Verwaltungsrecht Speyer am Donnerstag in Stuttgart. Die Opposition aus SPD und Grünen in Baden-Württemberg will noch vor der Landtagswahl wegen des Rückkaufs der EnBW-Aktien durch die CDU/FDP-Landesregierung klagen.
Wieland und Martin Morlok von der Universität Düsseldorf sind von den Fraktionen von SPD und Grünen beauftragt worden, eine Klageschrift zu verfassen und die Fraktionen vor dem baden-württembergischen Staatsgerichtshof zu vertreten. Laut Wieland sind beide Gutachter unabhängig voneinander zu dem Ergebnis gekommen, dass der Antrag der Fraktionen sowohl zulässig als auch erfolgversprechend ist.
Nach Ansicht von Wieland konnte sich die Regierung unter Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) bei dem Aktienkauf nicht auf das Notbewilligungsrecht des Finanzministers aus Artikel 81 der Landesverfassung berufen. Dieses Recht sei eng auszulegen, betonte er. "Die Regierung kann nur dann ein Geschäft abschließen, wenn die Verfassung es ihr erlaubt", sagte Wieland weiter. Weder die Ablehnung eines Parlaments durch den französischen Geschäftspartner EdF noch die wirtschaftlich wünschenswerte Geheimhaltung könnten einen Verstoß gegen die Landesverfassung rechtfertigen.
Laut Wieland soll die Klage voraussichtlich im Februar eingereicht werden. Nach seiner Einschätzung könnte ein Urteil dann etwa zwei bis drei Monate später erfolgen, also nach der Landtagswahl von Ende März.
Anfang Dezember hatte Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) angekündigt, das Land werde rund 45 Prozent der Anteile am Energieversorger EnBW vom französischen Stromkonzern EdF übernehmen. Der Landtag war in die Kaufentscheidung zuvor nicht einbezogen worden, sondern hatte erst nach der Abwicklung des Geschäftes darüber abgestimmt. Die Landesregierung hatte sich dabei auf Artikel 81 der Landesverfassung gestützt. Demnach darf der Finanzminister zunächst ohne Beteiligung des Landtags über Ausgaben entscheiden, allerdings nur "im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses".
Staatsrechtler: Geschäft war nicht "unvorhergesehen"
Nur unter der Voraussetzung, dass die Ausgaben "unvorhergesehen" und "unabweisbar" seien, sei das Notbewilligungsrecht zu rechtfertigen, erläuterte Wieland. In diesem Fall sei aber seit längerem bekannt gewesen, dass die Aktionärsvereinbarung zwischen den beiden Großaktionären OEW Energie-Beteiligungs GmbH und EdF im Jahr 2011 ausgelaufen wäre. Dies hatte Mappus als Grund für den dringenden Handlungsbedarf genannt. Man hätte in dieser Situation das Parlament fragen müssen, ob rechtzeitig ein Nachtragshaushalt gemacht werden könne, sagte hingegen Wieland.
Wenn wirtschaftliche Gegebenheiten darauf drängten, das Geschäft heimlich abzuschließen, führe dies im Ergebnis dazu, dass die Regierung das Geschäft nicht hätte machen können, auch wenn dies schlecht für das Land gewesen wäre, sagte Wieland weiter.
Schmid: Regierung ist "Wiederholungstäter"
SPD-Spitzenkandidat Nils Schmid betonte, es sei nicht das erste Mal, dass eine CDU-geführte Regierung das Haushaltsrecht des Landtags verletze. Schon bei der Privatisierung der Bewährungshilfe Ende 2006 habe der Staatsgerichtshof dem Finanzminister Verfassungsbruch nachgewiesen. "Damit ist die Landesregierung Wiederholungstäter", betonte Schmid.
Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann nannte das Vorgehen der Landesregierung den "Höhepunkt einer Entwicklung von 60 Jahren CDU-Regierung, die den Landtag zum Anhängsel der Exekutive gemacht hat". Es handele sich um einen klaren "Machtmissbrauch" von Ministerpräsident Mappus. Es wäre möglich gewesen, wenn er gewollt hätte, das Parlament einzubinden.
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