Grüne kritisieren CO2-Subventionen für Industrie
Stand: 22.07.2015
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Stromintensive Unternehmen in Deutschland profitieren massiv von Subventionen im Zuge des europaweiten Handels mit Verschmutzungsrechten. Im Jahr 2013 wurden nach Auskunft der Bundesregierung 314 Millionen Euro als Beihilfen für die indirekten CO2-Kosten gezahlt.
Besonders die Chemieindustrie profitierte: Mit 122 Millionen Euro entfielen knapp 39 Prozent der Beihilfen allein auf diese Branche, wie aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf ein Anfrage der Grünen hervorgeht. Insgesamt hatten 358 Unternehmen einen Antrag auf Kompensation gestellt, nur 18 Anträge wurden komplett abgelehnt.
Die Grünen-Politiker Annalena Baerbock und Oliver Krischer kritisierten, der Emissionshandel entpuppe sich erneut als lukratives Geschäft für stromintensive Unternehmen statt als wirksames Klimaschutzinstrument. Durch die Kompensation verdienten Unternehmen ohne Gegenleistung. "Mit der Strompreiskompensation wurde ein neuer Goldesel für die Industrie geschaffen."
Der Ausgleich wurde eingeführt, weil Firmen gedroht hatten, ihre Produktion wegen zu hoher Strompreise ins Ausland auszulagern.
Nachrichten zum Thema
Jetzt Stromtarif sichern
-
Strom ab 0,27 Euro/kWh
-
Bis zu 850 Euro sparen
So haben wir gerechnet
Wohnort: Villingen-Schwenningen, 78054
Jahresverbrauch: 4.000 kWh
Günstigster Tarif: immergrün! Spar Smart FairPlus, Kosten im ersten Jahr: 1.048,85 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH SVSstrom allgemein, Kosten: 1.986,96 Euro
Einsparung: 938,11 Euro
(Stand: 08.04.2025) -
über 12.000 Tarife im Vergleich
Mehr rund um Strom
-
Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
-
Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.