Gesetzesentwurf: Steuervorteile und Fördermittel für Sanierung
Stand: 08.06.2011
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Berlin - Ab nächstem Jahr sollen Vermieter und Besitzer von Eigenheimen die Maßnahmen zur energetischen Sanierung steuerlich geltend machen können. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf legten die Regierungfraktionen aus Union und FDP am Mittwoch in Berlin vor, dieser wird nun im Finanzausschuss des Bundestags beraten. Demzufolge soll der Staat ab dem kommenden Jahr Sanierungsarbeiten an Gebäuden fördern, welche vor 1995 gebaut wurden.
Besitzer eines Eigenheims sollen die Möglichkeit haben, Kosten für die energetische Sanierung beim Finanzamt wie steuerliche Sonderausgaben gelten zu machen. Entsprechene Abzüge seien dann gleichmäßig über zehn Jahre hinweg möglich.
Besitzer von Mietshäusern könnten die Ausgaben als Abschreibung verbuchen. Ebenfalls über einen Zeitraum von zehn Jahren sollen sie laut dem Gesetzentwurf jeweils zehn Prozent der Kosten steuermindernd geltend machen. Der Staat fördere dabei solche Arbeiten, durch die der Primärenergiebedarf des Mietshauses soweit zurückgeht, dass es höchstens noch 85 Prozent der Energie braucht, die zum Beginn der Sanierung ein vergleichbarer Neubau gebraucht hätte.
Zwischen 2013 und 2016 sollen dem Staat durch dieses Förderprogramm Steuereinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro entgehen. Der Bund solle dabei Mindereinnahmen von 638 Millionen Euro hinnehmen, die Länder nehmen den Plänen zufolge 574 Millionen Euro weniger ein, die Gemeinden müssten auf 288 Millionen Euro verzichten.
Neben der Steuervorteile will die Regierung auch das staatliche Förderprogramm der Förderbank KfW zur Energetischen Gebäudesanierung aufstocken. Der Fördertopf soll 2012 von derzeit 936 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro aufgefüllt werden. Umwelt- und Wirtschaftsverbände stuften diese Summe allerdings als zu gering ein. Nötig seien mindestens zwei Milliarden Euro jährlich, um die geplante Sanierungsquote von zwei Prozent jährlich zu erreichen.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) forderte derweil, dort auch einen Neubau zu fördern, wo sich die energetische Sanierung eines alten Hauses nicht mehr lohne. Bei bis zu vier Millionen Wohnungen speziell aus den 50er und 60er Jahren sei der energieeffiziente Neubau wirtschaftlicher als Bestandserhalt, sagte der HDB-Hauptgeschäftsführer, Michael Knipper, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe).
Die Regelungen zur Gebäudesanierung sind Teil des Beschlusspakets zur energiepolitischen Wende, das die Bundesregierung am Montag verabschiedete. Es sieht unter anderem auch gesetzliche Regelungen zum Ausstieg aus der Atomkraft und zum Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland vor.
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