Gericht zweifelt Verfassungsmäßigkeit von Brennelementesteuer an
Stand: 19.09.2011
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Hamburg - Die viel diskutierte Brennelementesteuer steht wieder auf der Kippe. Das Finanzgericht Hamburg gab nun einem Eilantrag des Energiekonzerns E.ON statt (Az. 4 V 133/11), der in einem vorläufigen Rechtsschutzantrag die Rückzahlung von fast 100 Millionen Euro Kernbrennstoffsteuer gefordert hat.
Das Gericht begründete seine am Montag veröffentlichte Entscheidung mit erheblichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der zu Jahresbeginn eingeführten Steuer. Es bestehe unter anderem die Gefahr, dass durch die Steuer "die von der Finanzverfassung sorgsam ausbalancierte Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern umgangen werden könnte".
Nach Ansicht des 4. Senats hat der Bund wahrscheinlich gar keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer, weil es sich wohl nicht um eine Verbrauchssteuer handele. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der bundesweit ersten Entscheidung zur Brennelementesteuer die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zu. Neben E.ON hatten auch die Konzerne RWE und EnBW rechtliche Schritte angekündigt.
"Diese Entscheidung stellt für uns eine sehr positive Entwicklung dar", sagte ein Sprecher der E.ON AG der Nachrichtenagentur dpa. Gleichzeitig betonte er, bei den rund 100 Millionen Euro handele es sich um eine Beispielrechnung für das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld in Bayern. Insgesamt bezahlt habe der Konzern bereits 470 Millionen Euro. Für das Gesamtjahr 2011 rechne man mit 600 Millionen Euro.
Seit Anfang des Jahres müssen Atomkraftwerksbetreiber laut Gericht für jedes verwendete Gramm Uran 233 und 235 oder Plutonium 239 und 241 jeweils 145 Euro Steuern bezahlen. Der Bund erhoffte sich dadurch ursprünglich Einnahmen in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Da jedoch nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima acht der 17 deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet worden sind, geht der Bund nun bis 2016 von Einnahmen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr aus. Das Geld soll zur Konsolidierung des Bundeshaushalts und zur Sanierung des maroden Atommülllagers Asse dienen.
Der klagende Energiekonzern habe im Juli beim Hauptzollamt Hannover eine Steueranmeldung über rund 96 Millionen Euro abgegeben und letztlich auch bezahlt, teilte das Gericht mit. Gleichzeitig habe er beim Finanzgericht Hamburg einen vorläufigen Rechtsschutzantrag eingereicht, um das Geld wieder zurückzubekommen. Konkret sollte das Gericht den Vollzug aussetzen, "soweit bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit bestehen".