Gericht: Windrad-Werbung für Atomkraftwerke ist irreführend
Stand: 19.07.2011
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Berlin - Atomkraftwerke dürfen nach Auffassung des Landgerichts Berlin nicht mit Fotos von Windrädern werben. Das am Montag veröffentlichte Urteil des Gerichts rügt "eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts". Mit der Entscheidung vom 5. Mai werde im wesentlichen eine Anfang Dezember erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Einem Verein und anderen Personen war damit verboten worden, eine Anzeige mit einem Bild von Windkraftanlagen zu verbreiten oder öffentlich zu präsentieren. (Az: 91 O 35/11)
Das betreffende Bild zeige das Kernkraftwerk Unterweser gemeinsam mit vier Windkraftanlagen eines Modells. Zu lesen sei außerdem der Satz: "Klimaschützer unter sich. Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null." Dies stellt laut Gericht "eine unzulässige Vereinnahmung der guten Eigenschaften von Windenergie zugunsten von Kernkraftwerken dar, die durch die verfassungsrechtlich garantierte Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt sei". Gegen die Entscheidung sei Berufung eingelegt worden. Daher ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig.
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