Gericht weist Musterklage gegen EEG-Umlage ab
Stand: 14.05.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Hamm - Erneut ist die Textilindustrie mit einer Musterklage gegen die umstrittene Ökostrom-Abgabe gescheitert. Die Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG) sei verfassungsgemäß, entschied das Oberlandesgericht Hamm am Dienstag und bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Bochum (Az. I-19 U 180/12). Zugleich ließ das Gericht Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu.
Ein Textilunternehmer aus Bayern hatte die Stadtwerke Bochum verklagt. Dabei handelt es sich um eine von drei Musterklagen gegen die EEG-Umlage. Unterstützt werden die Klagen vom Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie. Der Verband hält die Umlage nicht nur für einen Standortnachteil, sondern auch für verfassungswidrig. Er will notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Christoph Schäfer vom Gesamtverband begrüßte dennoch das Ergebnis. Das OLG habe Revision zugelassen, weil es der Frage grundsätzliche Bedeutung beimesse. "Wir werden jetzt so schnell wie möglich den BGH anrufen."
Die EEG-Umlage wird auf den Strompreis aufgeschlagen. Derzeit sind es rund 5,3 Cent pro Kilowattstunde. Das ist nahezu die Differenz zwischen dem langfristig garantierten Abnahmepreis für die Erzeuger erneuerbarer Energie und dem tatsächlichen Marktpreis an der Strombörse. Nach eigenen Angaben zahlt die Textilindustrie in Deutschland in diesem Jahr etwa 100 Millionen Euro EEG-Umlage.
Das OLG Hamm ist das erste Obergericht, das in zweiter Instanz entschieden hat. Weitere Entscheidungen stehen an den Oberlandesgerichten Dresden und Stuttgart an.