Gericht: Solaranlagen in historischen Innenstädten erlaubt
Stand: 04.03.2011
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Koblenz - In den historischen Innenstädten des Bundeslandes Rheinland-Pfalz können Dachsolaranlagen nicht per se verboten werden. Das hat das Koblenzer Oberverwaltungsgericht in einem Beschluss entschieden, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Das Gericht gab damit einem Hausbesitzer aus Speyer überwiegend Recht, der von der Stadt aufgefordert worden war, die Solarpaneele von den Dächern zweier Wohnhäuser komplett zu entfernen.
Die Stadt berief sich auf die im Speyerer Innenstadtbereich geltende Gestaltungssatzung. Diese soll das historische Erscheinungsbild, wie es sich ab dem Ende des 17. Jahrhunderts in Speyer entwickelt hat, weitgehend erhalten. Die Koblenzer Richter sahen es in ihrem Urteil vom Februar dagegen als ausreichend an, nur die über den Dachfirst hinausragenden Paneele entfernen zu lassen. Der Antrag des Hauseigentümers auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss wurde vom Gericht abgelehnt.