Gericht prüft Rechtmäßigkeit von Netzentgelt-Befreiungen
Stand: 24.10.2012
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Düsseldorf - Die Netzentgelt-Befreiung stromintensiver Betriebe beschäftigt nun auch die deutsche Justiz. Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersucht seit Mittwoch in zwei Eilverfahren die Zulässigkeit der Regelung.
Ein Netzbetreiber aus dem Rhein-Main-Gebiet und die Stadtwerke im thüringischen Ilmenau haben Klage gegen die umstrittene Praxis eingereicht. Sie sehen keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Befreiung der Konzerne im Jahr 2011. Außerdem verstoße die Ausnahmeregelung für stromintensive Unternehmen gegen europäisches Recht, argumentieren die Kläger. Es handele sich um eine aus staatlichen Mitteln gewährte unerlaubte Beihilfe, die den Wettbewerb verfälsche.
Das Netzentgelt macht etwa 20 Prozent des Haushaltskundenstrompreises aus. Stromintensive Unternehmen können sich aber zur Sicherung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit davon befreien lassen, wenn sie mehr als 7.000 Arbeitsstunden und 10 Gigawatt Strom pro Jahr abnehmen. In diesem Jahr sparte die Industrie dadurch etwa 440 Millionen Euro. Im nächsten Jahr sollen es nach Berechnungen der Netzbetreiber sogar 805 Millionen Euro sein.
Diese Beträge werden auf die übrigen Stromkunden umgelegt. Die Zeche zahlt also der hauptsächlich der "einfache" Verbraucher. Die Umlage erhöht den Strompreis für Normalkunden in diesem Jahr um 0,15 Cent je Kilowattstunden. Im nächsten Jahr wird sich die Belastung mit 0,33 Cent je Kilowattstunde mehr als verdoppeln. Das heißt: Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden muss zusätzlich im Jahr gut 13 Euro mehr für seinen Strom zahlen, um die Industrie zu entlasten.