Gericht: Mehr Geld für Reservekraftwerke
Stand: 29.04.2015
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Düsseldorf - Das kurzfristige Hoch- oder Runterfahren von Kraftwerken zur Sicherung der Stromnetzstabilität in Deutschland muss künftig besser bezahlt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag entschieden. Demnach reiche es nicht, den Energiekonzernen nur ihre Kosten etwa für Brennstoffe zu erstatten.
Es müssten auch weitere Kosten und zum Beispiel entgangene Gewinnmöglichkeiten ersetzt werden. 25 Kraftwerksbetreiber hatten gegen die bisherigen, sehr knapp bemessenen Vorgaben der Bundesnetzagentur geklagt. Das OLG hob diese Vorgaben nun auf. Beschwerde beim Bundesgerichtshof dagegen ist aber noch möglich.
Kurzfristige Einsätze konventioneller Kraftwerke sind in Deutschland als Folge der Energiewende immer häufiger nötig: Wenn Wind- oder Sonnenstrom bei Sturm oder Sonnenschein unerwartet stark auf den Markt drängen, müssen Gas- und Kohlekraftwerke schnell heruntergefahren werden. Bei Flaute oder plötzlicher Bewölkung müssen die Anlagen dagegen sofort einspringen. Die Zahl dieser Eingriffe hat sich seit 2010 mehr als verfünffacht. Allein von 2007 bis 2011 stiegen die Kosten dafür von 60 auf mehr als 120 Millionen Euro. Sie werden über den Strompreis auf die Verbraucher umgelegt.