Gericht kippt Netzentgelt-Befreiung für 2011
Stand: 13.12.2012
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Düsseldorf - Die Befreiung zahlreicher großer Stromverbraucher von den Netzentgelten sorgt bei vielen normalen Stromkunden für Unmut. Auch die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf halten die gültige Regelung für bedenklich. Nach Einschätzung des Gerichts ist die rückwirkende Befreiung der Großverbraucher von den Zahlungen für das Jahr 2011 sogar grundsätzlich nicht möglich.
Das Gericht wies deshalb am Mittwoch eine Beschwerde des Mobilfunkbetreibers Vodafone zurück, der für 2011 von insgesamt 555.000 Euro an Netzentgelten für den in einem Rechenzentrum bei Düsseldorf verbrauchten Strom befreit werden wollte. Die Entscheidung könnte auch für Haushaltskunden Bedeutung haben. Denn die den stromintensiven Industrien erlassenen Netzkosten werden auf die übrigen Kunden umgelegt. Schon heute macht das Netzentgelt etwa 20 Prozent des Haushaltskundenstrompreises aus.
Der 3. Kartellsenat erklärte, eine vollständige Befreiung sei grundsätzlich erst ab dem 1. Januar 2012 möglich. Denn der Gesetzgeber habe keine rückwirkende Geltung der erst im August 2011 beschlossenen Stromnetzentgeltverordnung angeordnet. Außerdem sei der geplante bundesweite Mechanismus für die Umlage der Einnahmeausfälle auf die "normalen" Stromkunden 2011 schon aus abrechnungstechnischen Gründen praktisch nicht mehr umsetzbar gewesen.
In zwei Eilverfahren hatte das Düsseldorfer Gericht zuvor sogar "erhebliche Bedenken" angemeldet, ob das Energiewirtschaftsgesetz überhaupt eine vollständige Befreiung der Großverbraucher von Netzentgelten erlaube. Praktische Auswirkungen hatten diese Äußerungen jedoch zunächst nicht, da die Kammer auf eine einstweilige Anordnung verzichtete und die Frage erst im Hauptsacheverfahren im nächsten Jahr endgültig entscheiden will.
Gegen die aktuelle Entscheidung ist Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof möglich. Würde das Urteil auch in höherer Instanz bestätigt, könnte es Auswirkungen auch auf andere Unternehmen haben, bei denen die Befreiung von den Netzentgelten für 2011 umstritten ist. Allein beim Düsseldorfer Oberlandesgericht sind nach Angaben eines Justizsprechers mehr als 40 ähnliche Fälle anhängig.
(Aktenzeichen: OLG Düsseldorf VI-3 Kart 46/12 (V))