Gericht kippt Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Senkung der TEAG-Netzgebühren
Stand: 11.02.2004
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Düsseldorf/Erfurt (dpa/ts) - Im Streit um zu hohe Netznutzungsgebühren hat das Oberlandesgericht Düsseldorf heute eine Entscheidung des Bundeskartellamts ausser Kraft gesetzt. Die Kartellbehörde hatte der zum E.ON-Konzern gehörenden Thüringer Energie AG (TEAGt) überteuerte Durchleitungsgebühren für den Strom von Konkurrenten untersagt. Das Gericht gab der Beschwerde des regionalen Stromversorgers statt und hob die Entscheidung des Bundeskartellamtes auf.
E.ON begrüsste am Mittwoch die Entscheidung der Düsseldorfer Richter. Die TEAG zeigte sich erleichtert, das die von ihr verlangten Entgelte Bestand haben. Die Netzentgelte würden von der TEAG auf der Basis des Kalkulationsleitfadens berechnet. Auf ihn hätten sich Energiewirtschafts- und Verbraucherverbände in der seit Dezember 2001 gültigen Verbändevereinbarung verständig, erklärte das Unternehmen in Erfurt. Der Leitfaden sei damit als betriebswirtschaftliche Kalkulationsmethode anerkannt worden.
Die TEAG hat nach eigenen Angaben auf dieser Basis Regelungen mit 53 Stromhändlern getroffen. Mit weiteren fünf liefen derzeit Gespräche. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte bereits im vergangenen Jahr einem Eilantrag der TEAG gegen den Sofortvollzug einer vom Bundeskartellamt verlangten Gebührensenkung um etwa ein Zehntelstattgegeben.
Kommentar: In unseren Augen handelt es sich um ein Verbraucherfeindliches Urteil: Für Privatkunden beträgt die TEAG-Netznutzungsgebühr im Moment relativ teure 7,66 Cent pro Kilowattstunde (zzgl. Mehrkosten aus Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Messung und Konzessionsabgabe). Im Vergleich: Bei E.ON Bayern kostet die Durchleitung mit 6,50 Cent knapp 18 Prozent weniger.
Die hohen Netzentgelte sind der Hauptgrund weshalb die meisten Stromanbieter für den Osten andere Preise kalkulieren müssen, was einen Standortnachteil darstellt. Diese Praxis hat das OLG Düsseldorf mit seinem leider bestätigt.