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Gericht entscheidet nächste Woche über Laufzeit von Biblis

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Kassel (dpa) - Über die Laufzeit des hessischen Atomkraftwerks Biblis soll kommende Woche das oberste Verwaltungsgericht des Landes entscheiden. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel will am Mittwoch (27. Februar) klären, ob der Stromversorger RWE sogenannte Restlaufzeiten von anderen Kraftwerken auf Biblis übertragen und den Block A somit länger als vereinbart betreiben darf. Das Bundesumweltministerium hatte das abgelehnt. Nach Gerichtsangaben vom Montag soll noch am Tag der mündlichen Verhandlung eine Entscheidung fallen.

In dem Verfahren geht es um den Atomkompromiss, in dem Restlaufzeiten für die deutschen Atomkraftwerke vereinbart worden waren. Der Stromkonzern RWE will diese Laufzeiten für 30 Terawattstunden (30 000 000 000 Kilowattstunden) vom stillgelegten Mülheim-Kärlich auf Biblis A übertragen. Ein entsprechender Antrag vom September 2006 war jedoch im Mai vorigen Jahres vom Bundesumweltministerium abgelehnt worden.

Ursprünglich sollten Block A in diesem Jahr und Block B im nächsten Jahr stillgelegt werden. Die Termine verschieben sich aber allein deshalb, weil beide Blöcke wegen Reparaturarbeiten an tausenden falsch montierter Spezialdübel länger als ein Jahr stillstanden. Diese Zeit gilt nicht als Laufzeit. Die Dübel sollten Rohrleitungen gegen Erdbeben sichern und waren 2001 nicht korrekt in den Wänden verankert worden.