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Gericht: Darf eine Glühbirne als Miniheizung verkauft werden?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Aachen - Eine Satire-Aktion mit Glühbirnen beschäftigt am 26. Juli das Verwaltungsgericht Aachen. Dem klagenden Unternehmen war es untersagt worden, als Heizelemente gekennzeichnete Glühbirnen in Deutschland zu vertreiben, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Gegen diese Verfügung der Bezirksregierung Köln leiteten die Initiatoren der Aktion rechtliche Schritte ein. (Aktenzeichen: 3 L 43/11)

Mit den sogenannten Heatballs wollte das Unternehmen nach eigenen Angaben die EG-Verordnung, die das stufenweise Aus für herkömmliche Glühlampen vorsieht, auf die Schippe nehmen. Nachdem der Zoll eine erste Tranche von Heatballs hatte passieren lassen, wurde die zweite Sendung von 40.000 Stück gestoppt.

Aus Sicht der Bezirksregierung Köln sind die Heatballs herkömmliche Glühlampen. Dass Glühlampen 95 Prozent ihrer Energie als Wärme abgeben, mache sie nicht gleich zu Kleinheizgeräten, hieß es. Das klagende Unternehmen wolle die EG-Verordnung umgehen, indem sie Glühlampen zu Heizelementen erkläre und sich dabei auf die Kunstfreiheit berufe.