Gericht bremst Industrie-Gebühren für CO2-Emissionshandel
Stand: 20.03.2008
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Berlin (dpa) - Die Industrie kann mit einer erheblichen Entlastung bei Gebühren im Emissionshandel mit Verschmutzungsrechten rechnen. Die Kostenverordnung der beim Umweltbundesamt geführten Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) sei "nichtig", berichtete das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch über einen Beschluss der 10. Kammer vom 1. Februar. Damit sind die vom Bundesumweltministerium geplanten Gebühren-Gesamteinnahmen von 40 bis 44 Millionen Euro gefährdet. Die Berufung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wurde "wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache" zugelassen.