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Gericht bestätigt Verbot einer E.ON-Beteiligung an Stadtwerken

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Bonn/Düsseldorf (dpa) - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nach Einschätzung des Bundeskartellamts eine Grundsatzentscheidung mit weitreichender Auswirkung für den deutschen Strommarkt getroffen. Das OLG habe die gegenüber dem E.ON Konzern ergangene Untersagung des Kartellamts bestätigt, sich mit 33 Prozent an den Stadtwerken Eschwege zu beteiligen, wie die Wettbewerbsbehörde am Mittwoch in Bonn berichtete. Damit sei auch der Expansionsdrang von E.ON und RWE vorerst gestoppt. Gegen die Entscheidung kann E.ON noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits standen laut Kartellamt die grundlegenden Fragen, ob die Strommärkte in Deutschland auch heute noch durch ein Duopol der beiden Konzerne E.ON und RWE beherrscht werden und ob dieses Duopol durch die Strategie, schrittweise Beteiligungen an Stadtwerken zu erwerben, die Märkte abschottet und die Marktmacht der Konzerne ausbaut.

Nach Erhebungen des Kartellamts verfügen beide Konzerne über eine überragende Position bei der Erzeugung und Verteilung von Strom. Mehr als 60 Prozent der in Deutschland bei den Endverbrauchern von Industrie und Haushalten nachgefragten Strommengen würden unmittelbar von ihnen selbst erzeugt, importiert und verteilt. Durch die mit den Beteiligungen an Stadtwerken verbundene Absatzsicherung würde die marktbeherrschende Stellung beider Konzerne weiter verstärkt.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Bernhard Heitzer, begrüßte die OLG-Entscheidung. "Wer die Produktion und die direkte Belieferung des Endverbrauchers über die Stadtwerke kontrolliert, legt auch trotz Regulierung fest, was in den Netzen passiert. Es hat sich daher als richtig erwiesen, dass das Bundeskartellamt der fortschreitenden vertikalen Konzentration im Stromsektor einen Riegel vorgeschoben hat."