Gebäudesanierung: Länder stellen sich gegen Mietrecht-Reform
Stand: 06.07.2012
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Berlin - Als Anreiz für die Gebäudesanierung will die Bundesregierung das Mietrecht reformieren. So soll das Recht auf Mietminderung eingeschränkt werden, wenn am Haus energetische Sanierungsmaßnahmen stattfinden. Die Länder sind jedoch gegen den Entwurf.
Die geplante Reform des Mietrechts, mit der die Bundesregierung Anreize zur energetischen Gebäudesanierung schaffen will, ist nach Ansicht des Bundesrats nicht mieterfreundlich genug. Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf sei "sozial unausgewogen", kritisierte der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) am Freitag in Berlin. Vor allem die geplante Abschaffung des Mietminderungsrechts für drei Monate bei energetischen Gebäudesanierungen sei mit Nachdruck abzulehnen.
"Energetische Gebäudesanierung muss man mit den Mietern machen und nicht gegen die Mieter", forderte Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke). Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Mieter Baulärm und Staub dulden müssen, wenn Heizkessel oder Fenster ausgetauscht werden oder die Fassade gedämmt wird. Erst nach drei Monaten dürfen sie dem Entwurf zufolge eine Mietminderung geltend machen. Zudem sollen Mieter nicht mehr den Beginn einer Sanierungsmaßnahme verzögern können, indem sie geltend machen, dass sie die Umlage der Modernisierungskosten in Form einer Mieterhöhung nicht mittragen können.
Anreiz für die energetische Sanierung
Bei anderen Modernisierungsmaßnahmen soll es laut Bundesjustizministerium beim unbeschränkten Recht auf Mietminderung bleiben. Unberührt bleibt demnach auch das Recht des Mieters zur Mietminderung, wenn die Wohnung wegen der Baumaßnahmen nicht mehr benutzbar ist.
"Wir brauchen Anreize für die energetische Sanierung", rechtfertigte der Parlamentarische Staatssekretär Max Stadler (FDP) die nach Ansicht des Justizministeriums "ausgewogene Lösung", die für Mieter "nicht unzumutbar"
sei. Auch weiterhin könnten Mieter bei Härtefällen Einwände geltend machen, die sie aber innerhalb bestimmter Fristen vorbringen müssten. Dies schaffe Planungssicherheit für Vermieter. Stadler verwies zudem darauf, dass die Mietrechtsreform auch einen besseren Schutz von Vermietern vor Mietnomaden zum Ziel habe.