Gaskunden erhalten wegen strittiger Klauseln womöglich Rückzahlung
Stand: 18.03.2013
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd
Hamburg - Gaskunden können nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel" offenbar auf Rückzahlungen hoffen. RWE und andere Anbieter hätten die Preise teilweise unzulässig erhöht. Millionen Kunden könnten von den Rückzahlungen betroffen sein.
Das gehe aus den Schlussanträgen der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Rechtssache "C-92/11" hervor. In Sonderkundenverträgen, die spezielle Rabatte, Preise oder Laufzeiten beinhalten, seien seit Jahren Preisanpassungsklauseln enthalten, die mit EU-Recht nicht vereinbar seien.
Verbraucher hätten bei teilweise massiven Preiserhöhungen keine Möglichkeit gehabt, mit Kündigung und Wechsel des Anbieters zu reagieren. In dieser Woche soll sich der EuGH abschließend mit dem Fall befassen, in dem Verbraucherschützer exemplarisch den RWE-Konzern verklagten. Rechtsexperten und selbst RWE gehen dem Bericht zufolge davon aus, dass sich die Richter - wie beim EuGH üblich - der Meinung der Generalanwältin anschließen werden.
Allein bei RWE sei jeder vierte Gaskunde mit den strittigen Verträgen ausgestattet. Aber auch für andere Gasversorger wie E.ON sowie für Hunderte Stadtwerke könnte das Urteil weitreichende Folgen haben. In welcher Höhe und für welchen Zeitraum sie Forderungen geltend machen könnten, müssten deutsche Gerichte entscheiden.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird sich laut "Spiegel" wieder der Bundesgerichtshof mit dem Verfahren befassen. RWE stelle sich wegen Verjährungsfristen auf einen strittigen Zeitraum von etwa drei Jahren ein. Für diese Periode könnten Kunden dann Ansprüche geltend machen. "In der RWE-Bilanz wurden inzwischen millionenschwere Rückstellungen gebildet", heißt es in der Zentrale des Energiekonzerns.