Gabriel verschärft Kriterien für Rabatte auf Ökostrom-Umlage
Stand: 06.05.2014
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Berlin - Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat die Kriterien für eine Entlastung von Unternehmen von der Ökostrom-Umlage verschärft. Sie greift künftig erst ab einem Verbrauch von mehr als einer Million Kilowattstunden, wie aus dem AFP am Dienstag vorliegenden Gesetzentwurf zur Reform der besonderen Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen hervorgeht. Profitieren können Firmen in 219 Branchen. Mit den Regelungen wäre die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) komplett.
Von einem Rabatt profitieren können dem Gesetzentwurf zufolge Branchen, die auch nach den neuen EU-Leitlinien für Beihilfen im Energie- und Umweltsektor als stromkosten- und handelsintensiv gelten. Diese werden in zwei Listen der EU-Kommission genannt. Sie enthalten neben der Öl-, Gas- und Kohleförderung sowie der Metall-, Papier- und Chemieindustrie zahlreiche Bereiche der Lebensmittel-, Bekleidungs- und Verpackungsindustrie.
Kreis der privilegierten Firmen soll nicht wachsen
Firmen, die sich in der ersten EU-Liste wiederfinden, müssen nachweisen, dass ihre Stromkosten 16 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen - bislang waren es 14 Prozent. Bei Unternehmen, die zur Liste zwei gehören, müssen es mindestens 20 Prozent sein. Außerdem sollen mehr Kosten in die Berechnung der Bruttowertschöpfung einfließen, etwa für Leiharbeiter. Indem die Schwelle "moderat" angehoben werde, solle vermieden werden, dass der Kreis der privilegierten Firmen künftig größer werde, heißt es im Gesetzentwurf.
Mindest-Umlage als "Grundbeitrag"
Grundsätzlich müssen alle begünstigten Unternehmen für die erste Gigawattstunde die volle EEG-Umlage zahlen. Darüber hinaus wird der Umlageanteil, den große Stromverbraucher trotz Rabatt zahlen müssen, von derzeit 0,05 Cent auf 0,1 Cent pro Kilowattstunde verdoppelt. Mit dieser sogenannten Mindest-Umlage sollen die begünstigten Unternehmen einen "Grundbeitrag" zum EEG leisten.
Entlastungen um rund 5,1 Milliarden Euro
Beantragt werden kann eine Reduzierung der EEG-Umlage auf 15 Prozent des normalen Satzes. Braucht eine Firma besonders viel Strom, kann die Belastung je nach Stromintensität auf vier Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent der Bruttowertschöfpung begrenzt werden. Schienenbahnen können ab einem Stromverbrauch von mindestens zwei Gigawattstunden profitieren, sie sollen höchstens 20 Prozent der Umlage zahlen. Insgesamt sollen die stromintensiven Unternehmen in diesem Jahr um rund 5,1 Milliarden Euro entlastet werden.
Für Unternehmen, die künftig wieder mehr zur Kasse gebeten werden, darf sich die zu zahlende Umlage in einer Übergangsphase von Jahr zu Jahr nur verdoppeln. Die Antragsfrist wird in diesem Jahr ausnahmsweise bis zum 30. September verlängert.
Unternehmen, die nicht mehr zu den Privilegierten gehören, sollen sich langsam umstellen können: Sie müssen für die erste Gigawattstunde die volle Ökostromumlage zahlen, im Übrigen mindestens 20 Prozent der Umlage. Damit sollen Härtefälle vermieden werden.
Beschluss des Kabinetts morgen
Das Kabinett will die Ergänzungen zur EEG-Reform am Mittwoch beschließen. Am Donnerstag beginnt der Bundestag seine Beratungen über die Gesetzesreform. Die grundlegende Reform des EEG hatte die Bundesregierung bereits am 8. April beschlossen.
Kritik der Opposition
Kritik an dem Gesetzentwurf kam vom Fraktionsvize der Grünen, Oliver Krischer. Die schwarz-rote Bundesregierung habe die Chance verpasst, die massenhafte Ausweitung der Ausnahmeregelungen unter Schwarz-Gelb ernsthaft auf wirklich strom- und außenhandelsintensive Branchen zu reduzieren, erklärte er in Berlin. "Die Zeche zahlen private Verbraucher und weiterhin nicht befreite Unternehmen."