Für Solaranlagen ist manchmal eine Baugenehmigung nötig
Stand: 15.02.2011
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Berlin - Bevor sich Hausbesitzer eine Solaranlage aufs Dach bauen sollten sie abklären, ob eine Baugenehmigung dafür notwendig ist. In den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind Solaranlagen zum Teil genehmigungspflichtig.
Das gilt dann, wenn der überwiegenden Teil des produzierten Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll. Darauf weist die Stiftung Warentest in Berlin in ihrer Zeitschrift "Finanztest" hin (Ausgabe März 2011).
In anderen Bundesländern gibt es abweichende Regelungen. So müssen sich zum Beispiel Hausbesitzer in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg keine Baugenehmigung erteilen lassen - auch dann nicht, wenn sie ihren Strom komplett an einen Netzbetreiber weitergeben. Die Stiftung rät, vor dem Neubau einer Solaranlage immer bei den örtlichen Behörden nach der geltenden Rechtslage zu fragen.