Für Kaminöfen gelten bald Grenzwerte
Stand: 11.10.2007
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Dessau (dpa) - Vor dem Einbau eines Kaminofens sollten die Besitzer sich genau nach dessen Schadstoffausstoß erkundigen. Eine geplante Novelle zur Bundesimmissionsschutzverordnung, die möglicherweise im kommenden Jahr in Kraft tritt, sieht Grenzwerte für die sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen vor. Zwar könnten sich Details noch ändern, sagt Anja Behnke vom Umweltbundesamt in Dessau dem dpa-Themendienst. "Am besten ist es allerdings, sich schon jetzt vom Hersteller die bei der Typenprüfung ermittelten Emissionswerte bescheinigen zu lassen - man muss sie später voraussichtlich nachweisen können."
Das Bundesumweltministerium geht von bundesweit rund 14 Millionen Kamin- und Kachelöfen aus. Hinzu kommen etwa eine Million Heizkessel, die mit Pellets beheizt werden und ebenfalls unter die Neuregelung fallen. Einige Pelletheizungen sind laut Behnke vom UBA jetzt schon mit dem Blauen Engel gekennzeichnet - sie würden vermutlich den Grenzwerten genügen. Bei den Kamin- und Kachelöfen gibt es das nicht - hier können Käufer sich am sogenannten DIN Plus-Siegel orientieren.
Schon jetzt können Kaminbesitzer die Belastung durch Feinstaub und andere Schadstoffe gering halten. So sollten Öfen nur mit trockenem, dünn gespaltenem Holz angeheizt werden, heißt es in einem Ratgeber des UBA. Ist eine Grundglut entstanden, können größere Scheite nachgelegt werden. Der Ofen sollte jedoch nicht zu voll gepackt werden, da sich sonst zu viele Verbrennungsgase entwickeln, die nur unvollständig verbrennen. Die Asche sollte am Ende fein und weiß sein. Ist das nicht der Fall, sollten die Besitzer den Ofen und ihr eigenes Heizverhalten überprüfen.