Für Innendämmung ist keine Zustimmung der Miteigentümer nötig
Stand: 25.05.2011
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Bonn - In ungedämmten älteren Wohnhäusern geht viel Energie verloren, in vielen Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es dennoch keine Mehrheit für eine Dämmung der Außenfassade. Wohnungseigentümer können in einem solchen Fall die Innendämmung als Alternative in Betracht ziehen. Hierbei haben die Miteigentümer nämlich kein Mitspracherecht, erklärt der Verband Wohnen im Eigentum.
"Die Innendämmung ist eine Maßnahme im beziehungsweise am Sondereigentum, zu der jeder Eigentümer im Rahmen seines Nutzungsrechtes gemäß Paragraf 13 Absatz 1 des Wohneigentumsgesetzes berechtigt ist", sagt Thomas Brandt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Voraussetzung sei allerdings, dass durch die Maßnahme keine Schäden oder Folgeschäden am gemeinschaftlichen Eigentum entstehen, zum Beispiel durch Bildung von Wärmebrücken. Entspricht die Innendämmung dem Stand der Technik und wird sie fachgerecht angebracht, seien jedoch keine Schäden zu befürchten, ergänzt Bauingenieur Jan Habermann von Wohnen im Eigentum.