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Frankfurter Mainova muss Stromnetze für Konkurrenz öffnen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Bonn (dpa) - Der Frankfurter Energieversorger Mainova AG muss nach einem Beschluss des Bundeskartellamts seine Stromnetze für Konkurrenten öffnen. Die Wettbewerbshüter untersagten Mainova, der GETEC net GmbH (Hannover) und der Energieversorgung Offenbach AG (EVO) den Anschluss an ihr Mittelspannungsnetz zu verweigern, wie die Behörde am Donnerstag in Bonn mitteilte. Mainova versorgt die Stadt Frankfurt mit Strom. Gesellschafter sind die Stadt und die zum E.ON- Konzern gehörende Thüga AG. Mainova kündigte am Donnerstagabend an, beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf voraussichtlich Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Nach den Worten von Kartellamtspräsident Ulf Böge hatte das Verfahren Pilotcharakter für den Netzanschluss so genannter Arealnetzbetreiber und deshalb auch bundesweite Bedeutung. Denn die Errichtung und der Betrieb von Arealnetzen stellt einen neu entstehenden Markt dar. Mainova habe versucht, den Wettbewerb auf diesem Markt von vornherein auszuschalten. "Die etablierten Netzbetreiber werden sich aber zukünftig diesem Wettbewerb stellen müssen. Die Effizienz des Netzbetriebs wird dadurch erhöht und schlägt sich letztlich in niedrigeren Strompreisen für die Kunden nieder."

Die Versorger GETEC net und EVO seien auf den Netzanschluss angewiesen, um in Liegenschaften mit Gewerbe- oder Wohnbebauung Arealnetzanlagen betreiben und die dort ansässigen Endkunden mit eigenem Strom oder mit Strom dritter Lieferanten versorgen zu können, hiess es vom Kartellamt. Die beiden Netzbetreiber hätten einen Anspruch auf Zugang zum Mittelspannungsnetz der Mainova. Der Mainova entstünden keine zusätzlichen Netzkosten, und es gebe auch die Kundenstruktur verschlechtere sich nicht.

Die Mainova stütze dagegen ihre Ansicht mit Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes, wie das Unternehmen mitteilte. Man gehe davon aus, dass diese Rechtsfrage wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung für die künftige Struktur der Energieversorgung in Deutschland durch den Gesetzgeber geregelt werde.