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Fragen und Antworten zum Gebäudepass

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP

Berlin (AFP) - Was für Neubauten schon seit Jahren gilt, soll ab dem kommenden Jahr für alle Gebäude verpflichtend sein: Wie bei Waschmaschinen und Kühlschränken soll der Gebäudepass Käufern und Mietern Auskunft über den Energieverbrauch einer Wohnung oder eines Hauses geben. So lassen sich Immobilien leichter vergleichen. Angesichts steigender Öl- und Gaspreise sollen Eigentümer auf diese Weise zum Energiesparen motiviert werden und so zum Klimaschutz beitragen. AFP beantwortet die wichtigsten Fragen zum Energieausweis:

Wer braucht einen Gebäudepass?

Wer ab 2008 eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen will, dass vor 1965 gebaut wurde, muss dem potenziellen Mieter oder Käufer einen Energieausweis vorlegen. Besitzer jüngerer Immobilien können sich bis Juli Zeit lassen, Inhaber von Büros oder Werkstätten brauchen den Energiepass erst ab 2009.

Bekommen alle Gebäude die gleichen Ausweis?

Nein, die Art des Ausweises hängt von der Größe und vom Baujahr ab. Inhaber von Häusern mit mehr als vier Wohnungen, die ab 1978 gebaut wurden, sowie Besitzer von Geschäfts- und Bürogebäuden können zwischen einem Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen. Der Verbrauchsausweis gibt nur den Energieverbrauch der bisherigen Bewohner an. Für nicht modernisierte Wohnhäuser mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, soll der aussagekräftigere Bedarfsausweis Pflicht sein. Er bewertet auch technische Eigenschaften wie Wärmedämmung und Heiztechnik, ist allerdings aufwändiger zu erstellen und damit teurer. Verbraucher- und Mieterschützer hoffen dennoch, dass sich der Bedarfsausweis als alleiniger Energiepass durchsetzen wird.

Wer stellt den Gebäudepass aus?

Den Ausweis können Architekten, Ingenieure, Schornsteinfeger oder Energieberater ausstellen. Für den Bedarfsausweis untersuchen sie etwa die Wärmedämmung oder den Heizkessel und die Warmwasseraufbereitung. Für den Verbrauchsausweis reicht es, den Experten Daten wie Baujahr, Energieträger sowie den Strom- und Wärmeverbrauch der vergangenen Jahre zu nennen.

Was kostet ein Energieausweis?

Für ein einfaches Einfamilienhaus ohne Keller wird es nach Branchenangaben um die hundert Euro kosten, wenn ein Fachmann den Ausweis erstellt, wobei ein Verbrauchsausweis etwas günstiger ist und ein Bedarfsausweis etwas teurer. Je größer ein Haus und je öfter um- oder angebaut wurde, umso eher kann die Rechnung des Fachmanns auf 300 bis 900 Euro steigen.

Wie lange ist der Ausweis gültig?

Einmal ausgestellte Energiepässe sind zehn Jahre gültig.