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Fördermittel für energetische Sanierung nutzen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Frankfurt/Main - Für den Austausch von alten Fenstern gegen neue energieeffiziente Modelle können Immobilienbesitzer diverse Fördertöpfe in Anspruch nehmen. Die verfügbaren Fördermöglichkeiten reichen von Zuschüssen für eine Energieberatung über zinsgünstige Kredite oder direkte Zuschüsse der KfW-Bank bis hin zu Programmen der Länder, Kommunen und der regionalen Energieversorger, so Ulrich Tschorn, Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF).

Zwar habe die KfW-Förderbank zum 1. September 2010 wesentliche Elemente im Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" gestrichen. Förderfähige Maßnahmen könnten jetzt aber im Programm "Wohnraum Modernisieren" zu den dort geltenden Programmbestimmungen als zinsgünstiges KfW-Darlehen beantragt werden.

Tschorn zufolge bleibt das Förderangebot für Sanierungen zu KfW-Effizienzhäusern in der Kreditvariante (zinsverbilligtes Darlehen, hohe Tilgungszuschüsse) und Zuschussvariante speziell für Privatpersonen unverändert bestehen. Bei einer energetischen Modernisierung zum KfW-Effizienzhaus 55 könne es einen Barzuschuss von bis zu 13.125 Euro geben. 2011 sollen im Rahmen der KfW-Förderung 936 Millionen Euro an Bundesmitteln für "Energieeffizientes Bauen und energieeffizientes Sanieren" bereitgestellt werden.

Tschorn verweist auch auf die Förderung der professionellen Baubegleitung durch Sachverständige während der energetischen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus in Höhe von 50 Prozent der Kosten. Dabei gehe es immerhin um bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben, erklärt der Experte.

Besitzer älterer Eigenheime, deren Bauantrag vor 1994 gestellt wurde, erhalten für die Kosten einer Energieberatung jetzt sogar bis Ende 2014 Zuschüsse vom Staat, wie Tschorn erläutert. Ein Gutachten für Ein- und Zweifamilienhäuser koste rund 700 Euro. Der Zuschuss betrage bis zu 300 Euro, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 360 Euro. Außerdem bekämen Hauseigentümer nach der aktuellen Fassung der Förderung 100 Euro zusätzlich, wenn der Energieberater auch die Luftdichtigkeit des Gebäudes prüft. Die Förderung wird durch den Energieberater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragt.

Als Beispiel für Förderungen auf Landesebene nennt Tschorn die Mittel, die durch die Hessische Landesbank zur Verfügung gestellt werden. Sie seien für den Neubau und für die Modernisierung von Mietwohnungen, insbesondere im Bereich der Energieeinsparung, gedacht.