FlexStrom führt neues Preissystem ein
Stand: 06.04.2010
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Berlin - Der Stromanbieter FlexStrom hat zum 1. April ein neues Preissystem eingeführt. Bisher galten die Preise für den Tarif "Deutschlands Best" für das gesamte Bundesgebiet, nun gelten für sieben Lieferregionen unterschiedliche Preise.
Beim Tarif "Deutschlands Best" handelt es sich um ein Tarifmodell, bei dem der Strom jährlich oder vierteljährlich im Voraus bezahlt wird. Durch die neue Aufteilung in Preisregionen steigen die jährlichen Kosten für Neukunden mit einem Verbrauch von 4000 kWh zwischen 1 und 16 Prozent. Daneben gibt es noch die Tarife "Hamburgs Best" und "Berlins Best", bei denen die Abschläge monatlich entrichtet werden.
FlexStrom wurde als einer der ersten Stromanbieter bekannt, die Tarifmodelle mit jährlicher Vorauszahlung angeboten haben. Diese Tarifmodelle haben sich auf dem Strommarkt nicht branchenweit durchgesetzt, fanden jedoch durchaus Nachahmer - mittlerweile bieten rund 74 Stromanbieter ihren Kunden die Möglichkeit, den Strom für das ganze Jahr im Voraus zu bezahlen.
Video: So funktioniert der Stromanbieterwechsel
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Wohnort: Villingen-Schwenningen, 78048
Jahresverbrauch: 3.500 kWh
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.