EuGH-Urteil: Atomsteuer in Deutschland ist rechtens
Stand: 05.06.2015
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Luxemburg - Schlappe für AKW-Betreiber: Die milliardenschwere Atomsteuer ist nach einem EU-Urteil rechtens. Die Steuer für Kernbrennstoffe ist mit europäischem Recht vereinbar, urteilten die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) am Donnerstag (Rechtssache C-5/14), auch weil damit durch radioaktive Abfälle verursachte Folgeschäden bezahlt werden.
So soll die Steuer die mehrere Milliarden Euro kostende Bergung von Atommüll aus dem maroden Lager Asse II bei Wolfenbüttel in Niedersachsen mitfinanzieren - und damit die Steuerzahler in Deutschland an der Stelle etwas entlasten.
Der EuGH entschied im Detail, dass die Steuer keine verbotene staatliche Beihilfe darstellt. Zwar sind Stromerzeuger, die keinen Kernbrennstoff nutzen, im Vorteil, weil sie die Steuer nicht zahlen müssen. Allerdings ist ihre Situation nicht mit jener der Atombranche vergleichbar, so der EuGH: Denn radioaktive Abfälle, die aufwendig gelagert werden müssen, entstehen nur bei der Atomkraft.
Klage vor dem Bundesverfassungsgericht läuft noch
Die Branchengrößen Eon und RWE hatten auf ein Aus für die Steuer und damit eine Rückzahlung gehofft. Die von 2011 bis 2016 befristete Steuer könnte am Ende mit rund sieben Milliarden Euro zu Buche schlagen. Ein Eon-Sprecher sagte: "Damit ist das Thema aber nicht abgeschlossen." Er verwies auf ein parallel laufendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das voraussichtlich bis Jahresende entschieden wird. Auch RWE und der süddeutsche Energiekonzern EnBW betonten, das Urteil aus Karlsruhe abwarten zu wollen.
Die Konzerne sind durch die Energiewende in finanzielle Turbulenzen geraten. Die Unternehmen halten die einseitige Belastung der atomaren Stromerzeugung nicht für verfassungskonform. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) brachte wie Grüne und Linke eine Verlängerung der Steuer ins Spiel: Das Urteil des EuGH liefere ein gutes Argument für "eine mögliche Verlängerung der Atomsteuer bis zum Betriebsende des letzten deutschen Atomkraftwerks". Das wird Ende 2022 sein.
Die Einführung der Steuer war seinerzeit als Gegenleistung für die im Jahr 2010 beschlossene Verlängerung der Laufzeiten für deutsche Atomkraftwerke um im Schnitt zwölf Jahre verstanden worden. Nach der Katastrophe im japanischen Fukushima war dies aber von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung unter Führung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zurückgenommen worden. Acht Meiler wurden stillgelegt, die restlichen gehen schrittweise bis 2022 vom Netz. Die Konzerne klagten in der Folge gegen den Fortbestand der umstrittenen Steuer.