EU verklagt Deutschland wegen verschleppter Gasmarktöffnung
Stand: 16.10.2002
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Weil Deutschland noch immer nur unzureichend auf die im Juni 2001 ausgesprochene Warnung reagiert hat, will die Europäische Kommission jetzt vor dem EU-Gerichtshof klagen. Grund ist die mangelnde Öffnung des nationalen Gasmarktes, der laut einer EU-Richtlinie bis spätestens 2005 komplett liberalisiert sein soll.
Bereits am 10. August 2000 war die Frist abgelaufen, die EU-weite Richtlinie zur Liberalisierung des Gasmarktes in nationales Recht umzusetzen. Als "Hüterin" der EU-Verträge soll die Kommission sicherstellen, dass die rechtlichen Verpflichtungen auf Grund der Verträge eingehalten werden. Daher ist sie befugt, rechtliche Schritte gegen einen Mitgliedstaaten einzuleiten, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wurde kurz nach Ablauf der Frist mit einem "Aufforderungsschreiben" eingeleitet. Darin wurde Deutschland aufgefordert, sich innerhalb von zwei Monaten zu äußern. Im Juni 2001 übermittelte die Kommission Deutschland ein zweites Warnschreiben (eine "mit Gründen versehene Stellungnahme"), in dem sie deutlich die Gründe für den vermuteten Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht darlegte und Deutschland aufforderte, seiner Verpflichtung innerhalb von zwei Monaten nachzukommen. Die dritte Stufe, die die Kommission jetzt einleiten wird, ist eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Gegen Frankreich hat die Kommission bereits im Mai 2001 mit dem gleichen Vorwurf geklagt. Die Gas-Richtlinie sieht eine bis 2005 stufenweise Öffnung der nationalen Gasmärkte vor. Deutschland hat noch nicht alle vorgeschriebenen Regelungen in nationales Recht umgesetzt.