EU stellt Verfahren gegen französischen Stromkonzern EDF ein
Stand: 17.03.2010
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Brüssel - Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen den französischen Stromkonzern EDF eingestellt, bei dem es um den Vorwurf des Missbrauchs der Marktstellung ging. Die Kommission akzeptiere die Schritte zur Öffnung des Strommarktes in Frankreich, die EDF angeboten habe. Das erklärte die Behörde am Mittwoch in Brüssel. Das staatlich dominierte Unternehmen ist in Frankreich Marktführer. Dem Konzern war vorgeworfen worden, Großkunden unter anderem durch zu lange Verträge an sich zu binden sowie den Weiterverkauf von Strom zu behindern. Bei derartigen EU-Wettbewerbsverfahren drohen den Unternehmen Bußen in Höhe von zehn Prozent eines Jahresumsatzes.
Die für zehn Jahre geltenden Verpflichtungen sehen unter anderem vor, dass Großkunden von EDF jedes Jahr im Durchschnitt 65 Prozent der insgesamt vereinbarten Strommengen nicht mehr abnehmen müssen. Das bedeutet, dass die Kunden dann ohne Kosten Verträge kündigen dürften, sofern diese nicht ohnehin auslaufen. EDF kann diese 65 Prozent dann gegebenenfalls neu auf den Markt bringen und neue Abnehmer suchen. Die Vertragsdauer werde auf fünf Jahre befristet, teilte die Kommission mit. Alternativ könne eine Ausstiegsklausel vereinbart werden. Zudem müsse EDF den Großkunden künftig durchweg ermöglichen, einen Teil ihres Stroms von der Konkurrenz zu beziehen, sowie Strom weiterzuverkaufen.