EU-Minister verabschieden Gesetz zur Atommüll-Entsorgung
Stand: 19.07.2011
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Brüssel/Berlin - Die EU hat ein Gesetz zur Endlagerung von Atommüll verabschiedet. Der Ministerrat billigte die im November von Energiekommissar Günther Oettinger vorgelegte Richtlinie mit einigen Änderungen. Diese sieht vor, dass alle EU-Regierungen bis 2015 detaillierte Konzepte für die Entsorgung ihrer nuklearen Abfälle vorlegen. Die Richtlinie gilt nicht nur für Müll aus Kernreaktoren, sondern auch aus Industrie, Medizin und Forschung. Das Bundesumweltministerium in Berlin kündigte bis Ende 2011 einen Gesetzentwurf zur Endlagerung an.
Der EU-Richtlinie zufolge müssen die Lagerkonzepte der Mitgliedsstaaten auf Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung der Lager eingehen. Die Vorgaben gelten nicht nur nicht nur für Müll aus Reaktoren, sondern auch aus Industrie, Medizin und Forschung. Derzeit betreiben 14 EU-Länder Atomkraftwerke. "Die Mitgliedstaaten müssen nationale Programme erstellen und diese der Kommission spätestens bis 2015 übermitteln", erklärte die Kommission. "Die Kommission wird diese prüfen und kann Änderungen verlangen."
Oettinger hatte vor der Verabschiedung deutlich gemacht, dass er Deutschland mit dem Gesetz notfalls zu einem Endlager-Konzept zwingen könnte. "Deutschland muss bis 2015 einen nationalen Arbeitsplan vorlegen, wann es sich auf einen Standort festlegen wird", sagte Oettinger der Zeitung "Die Welt" vom Dienstag. Bislang hätten die Regierungen in Deutschland wie in anderen Ländern das Problem verschleppt, fügte der deutsche Kommissar hinzu. In Zukunft droht nun ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.
Unterdessen kündigte das Bundesumweltministerium nach dem EU-Beschluss baldige Entscheidungen an. "Die Bundesregierung wird auf der Basis dieser Richtlinie noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf zur Endlagerung vorlegen", erklärte das Ministerium. Wie beim Beschluss zum Ausstieg aus der Kernenergie strebe die Regierung dabei "einen breiten gesellschaftlichen Konsens an".
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass die Staaten bei Bau und Betrieb der Lager von der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) in Wien entwickelte Standards einhalten, die durch das Gesetz rechtlich bindend werden. Zu konkreten Standorten wie etwa Gorleben in Niedersachsen äußert sich die Richtlinie nicht. Sie erlaubt aber, dass mehrere EU-Länder gemeinsam ein Lager entwickeln. Nicht in jedem Fall müsste also ein Endlager in Deutschland entstehen.
Das EU-Gesetz erlaubt auch den Export von Atommüll in Länder außerhalb der EU. Diese Klausel rief Kritik hervor, unter anderem im Europaparlament und bei Greenpeace. Die EU "lädt das langfristige Problem auf jemand anderen ab und gefährdet Europäer" durch riskante Atommüll-Transporte, erklärte die Umweltschutzorganisation Greenpeace. Sie verwies auf Ungarn und Bulgarien, die bestehende Abkommen zur Entsorgung von Atommüll in Russland weiter nutzen könnten.
Oettingers Vorschlag hatte ursprünglich ein Exportverbot beinhaltet. Unter dem Druck der Mitgliedstaaten musste er aber nachgeben. Auch die jetzige Regelung schließe den Export aber wegen der strengen Auflagen de facto aus, hieß es aus der Kommission. Demnach muss in einem Drittland zum Zeitpunkt des Exports bereits ein Endlager existieren, dies sei derzeit aber nicht absehbar. Auch das Europaparlament hatte das Exportverbot unterstützt. Das Parlament hat in der Atompolitik aber nur ein Anhörungsrecht und darf nicht mitentscheiden.