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EU-Kommission kam Autoindustrie bei CO2-Ausstoß entgegen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

München - Bei den Verhandlungen um den künftigen CO2-Ausstoß von Fahrzeugen soll die EU-Kommission der Autoindustrie erheblich entgegengekommen sein. Dies berichtet die "Süddeutsche Zeitung" am Donnerstag in Bezug auf einen Brief von Energiekommissar Günther Oettinger an Volkswagen-Chef Martin Winterkorn. Demnach wird es als ein Erfolg bezeichnet, dass Brüssel im Juli keine verbindlichen CO2-Grenzwerte für die Zeit nach 2020 festgelegt habe.

Damals hatte EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard neue Details vorgeschlagen, wie ein durchschnittlicher CO2-Ausstoß von 95 Gramm pro Kilometer bei Neuwagen bis 2020 zu berechnen sei. Umweltorganisationen hatten einen Grenzwert von 80 Gramm und weitere Vorgaben für das Jahr 2025 gefordert. Greenpeace wirft der Branche seit langem vor, zu wenig für den Klimaschutz zu tun. "Energiekommissar Oettinger hat dazu beigetragen, die Klimaauflagen zu verwässern", sagte Greenpeace-Expertin Franziska Achterberg der Zeitung.

Hersteller freuen sich über fehlende Grenzwerte

Oettingers Brief ist laut dem Blatt eine Antwort auf eine Bitte Winterkorns, darauf zu achten, dass der Wolfsburger Konzern durch ein neues Gesetz nicht schlechter gestellt werde als die Konkurrenz. Fehlende Grenzwerte für die Zeit nach 2020 dürften aber allen europäischen Herstellern gelegen kommen.

Erst am Mittwoch hatte "Die Welt" über eine ähnliche Hilfestellung der Kommission für die derzeit von der Absatzkrise gebeutelte Autoindustrie berichtet. Aus einem der Zeitung vorliegenden Strategiepapier von Industriekommissar Antonio Tajani gehe hervor, dass neue Gesetze, die die Autobauer berühren, erst eine "rigorose Prüfung" bestehen müssten, bevor sie in Kraft treten könnten, hieß es in dem Bericht.

"Unverhältnismäßige Belastung" vermeiden

Damit solle sichergestellt werden, dass europäische Hersteller durch neue Regeln nicht schlechter gestellt werden als die Konkurrenz aus den USA oder Asien. Eine neue Gesetzgebung solle keine "unverhältnismäßige Belastung" darstellen, "die geeignet ist, in einem Verlust der Wettbewerbsposition vor allem auf dem internationalen Markt zu enden", zitierte die Zeitung aus dem Papier.