EU-Kommission: Electrabel verstieß gegen Fusionsregeln - hohe Strafe
Stand: 10.06.2009
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Brüssel - Wegen Missachtung der Fusionsregeln hat die EU-Kommission dem größten belgischen Energieunternehmen Electrabel eine Millionenstrafe auferlegt. Der Vorwurf, den die Wettbewerbshüter mittlerweile als erwiesen ansehen, lautet, dass das Unternehmen die Kontrolle über den zweitgrößten französischen Stromerzeuger Compagnie Nationale du Rhône (CNR) ohne vorherige Zustimmung der Kommission erworben hatte. Aus diesem Grund verhängte die Kommission ein Bußgeld von 20 Millionen Euro. Neelie Kroes, EU-Wettbewerbskommissarin, begründete am Mittwoch in Brüssel die Entscheidung folgendermaßen: Ein derartiges Geschäft ohne vorherige Genehmigung umzusetzen sei "ein ernsthafter Verstoß" gegen die Fusionsregeln.
Electrabel ist eine Tochtergesellschaft der Suez-Gruppe. Das Unternehmen erzeugt und verkauft Strom sowie damit verbundene Dienstleistungen. Die Gesellschaft hatte den Erwerb von CNR 2008 bei der Kommission angemeldet. Die Behörde kam aber zu dem Schluss, dass Electrabel bereits 2003 de facto die Kontrolle über CNR erlangt hatte. Nach den EU-Fusionskontrollregeln müssen Zusammenschlüsse mit europaweiter Bedeutung zuvor bei der Kommission angemeldet werden, damit untersucht werden kann, inwieweit sie den Wettbewerb beeinträchtigen können.