EU-Kommission: Beihilfen für energieintensive Industrie erlaubt
Stand: 18.07.2013
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Brüssel - Deutsche Beihilfen für die energieintensive Industrie zum Ausgleich für Belastungen aus dem Emissionshandel sind rechtens. Das hat die EU-Kommission am Mittwoch entschieden. Um die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebene Ökostrom-Umlage geht es dabei nicht. Diese Regelung nimmt Brüssel derzeit unter die Lupe, weitere Schritte sind aber erst im Herbst zu erwarten.
Energieerzeuger und andere Unternehmen müssen in Europa Rechte zum Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 vorweisen (Emissionshandel). Energieunternehmen reichen diese Kosten an ihre Abnehmer weiter - für Aluminiumhütten und andere Firmen mit hohem Energieverbrauch bedeutet der Emissionshandel deshalb eine besondere Belastung. EU-Recht erlaubt daher einen Ausgleich durch staatliche Beihilfen, die deutschen Regelungen sind damit konform.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) begrüßte die Entscheidung als "gutes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland". Er teilte mit: "Mit der genehmigten Strompreiskompensation wird vermieden, dass wichtige Industriezweige ihre Produktion in Drittstaaten mit einer weniger ehrgeizigen Klimapolitik verlagern."
Damit die Firmen weiterhin einen Anreiz zum Stromsparen haben, bekommen sie nicht alle Extrakosten erstattet. Außerdem erhalten sie jedes Jahr weniger Geld. In Deutschland fließen 2014 die ersten Beihilfen, rückwirkend für 2013.