EU billigt diverse Rabatte auf Ökostrom-Umlage
Stand: 20.12.2017
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Brüssel - Die EU-Kommission hat für selbst erzeugten Strom diverse Rabatte auf die Ökostrom-Umlage gebilligt. Wie die Brüsseler Behörde am Dienstag mitteilte, betrifft dies allerdings nicht neuere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen der Industrie. Tausende Betriebe mit solchen Kleinkraftwerken fürchten schon zu Jahresbeginn erheblich höhere Stromkosten, falls die bisher gewährten Nachlässe auslaufen.
Es geht um die Umlage zur Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien, die fast allen Stromkunden auf die Rechnung aufgeschlagen wird. Sie liegt derzeit bei rund 6,9 Cent pro Kilowattstunde. Für einige Anlagen zur Eigenversorgung gewährt die Bundesregierung Befreiungen oder Nachlässe auf die Umlage, was auf eine eigene Förderung solcher Anlagen hinausläuft.
Mehrere dieser seit 2014 vorgesehenen Rabatte genehmigte die EU-Kommission jetzt: für Anlagen, die schon vor August 2014 in Betrieb gingen; für jüngere Anlagen, sofern sie erneuerbare Energien nutzen; und für kleine Anlagen mit höchstens 10 Kilowatt, die zum Beispiel in Privathäusern stehen.
Ausdrücklich nicht unter diese Entscheidung fallen KWK-Anlagen, die nach August 2014 in Betrieb gingen. Die Kommission betonte, dass Rabatte bei der EEG-Umlage für solche Anlagen nur bis Ende 2017 genehmigt wurden. Deutschland habe zugesagt, bis dahin Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Nachlässe zu belegen. In der Frage stehe man im "ständigen, konstruktiven Kontakt mit den deutschen Behörden".
Dass diese Rabatte zum 1. Januar auslaufen könnten, hatte am Montag Kritik des Bundesverbands der Deutschen Industrie hervorgerufen. Die Kommission argumentiert indes, die Kosten der Energiewende in Deutschland müssten gerecht auf alle Stromnutzer verteilt werden.