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Erste eigene Wohnung: Stromzähler nicht links liegen lassen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Bremen - Wer seine erste eigene Wohnung bezieht, sollte auch den Stand des Stromzählers kennen. Worauf kommt es an?

Zählerstand bei Wohnungsübergabe festhalten

Zum einen muss der genaue Zählerstand dem Energieversorger mitgeteilt werden, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen. Zum anderen kann so vermieden werden, auch für den Verbrauch des Vormieters zu zahlen. Am besten ist es deshalb, den Zählerstand bei der Wohnungsübergabe schriftlich festzuhalten.

Prüfen, ob Tarifwechsel sinnvoll ist

Spätestens nach vier Wochen sollte erneut der Zähler abgelesen und der Stand dem Energieversorger mitgeteilt werden. Bei Strom kann der Verbrauch auf 365 Tage hochgerechnet werden. Dabei wird auch geprüft, ob die monatliche Pauschale zu hoch beziehungsweise zu niedrig angesetzt ist. Außerdem lässt sich so klären, ob ein Tarifwechsel sinnvoll ist.

Grundversorgung kann innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden

Ist ein Wechsel geplant, sollte man überlegen, ob das sofort bei Einzug erfolgt - oder lieber etwas später. Nach Angaben der Verbraucherschützer gibt es Stromanbieter, die bei einem niedrigen Verbrauch besonders günstig sind, dafür bei höherem Verbrauch aber eher teuer.

Solange also der eigene Stromverbrauch noch nicht ganz klar ist, kann es sinnvoll sein, mit dem Grundversorgungstarif beim örtlichen Stromanbieter zu starten - und dann später zu wechseln. Beim Grundversorger können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen kündigen.