Erfolgreiche Klagen gegen Brennelementesteuer
Stand: 10.10.2011
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München - Es wird immer wahrscheinlicher, dass die Brennelementesteuer verfassungswidrig ist. Sowohl das Finanzgericht Hamburg als auch das Finanzgericht München meldeten nun erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Die Bundesregierung wird seit der Einführung der Steuer zu Jahrsbeginn von den Atomkraftwerksbetreibern stark kritisiert. Viele wehren sich mit Klagen gegen die fälligen Zahlungen.
Laut "Spiegel" geht es in dem Verfahren um den RWE-Konzern, der einen Steuerbescheid für den Austausch von Brennelementen im bayerischen Gundremmingen in Höhe von rund 74 Millionen Euro nicht akzeptieren wollte. Bereits Mitte September hatte das Finanzgericht Hamburg einem vorläufigen Rechtsschutzantrag stattgegeben, mit dem die Rückzahlung von fast 100 Millionen Euro Kernbrennstoffsteuer verlangt wurde.
Beide Gerichte bezweifeln, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer hat, weil es sich wohl nicht um eine Verbrauchsteuer handele. Zudem sei zweifelhaft, ob der Bund eine neue im Grundgesetz nicht vorgesehene Steuer erfinden dürfe. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache haben die Gerichte die Beschwerde an den Bundesfinanzhof nach eigenen Angaben zugelassen.