E.ON und RWE halten an Atomsteuerklage fest
Stand: 16.01.2012
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Düsseldorf/Essen/Berlin - Die beiden Atomkraftwerkbetreiber E.ON und RWE wollen weiter gegen die Atomsteuer klagen - trotz des Dämpfers durch die jüngste Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg. Laut einem Bericht der Zeitung "Die Welt" wollen die Konzerne erneut Rechtsmittel einlegen, falls der Bund beim nächsten Brennelemente-Wechsel in einem ihrer Atomkraftwerke die umstrittene Steuer einziehen will.
Am Donnerstag hatte das Finanzgericht Baden-Württemberg erstmals in Deutschland die umstrittene Brennelementesteuer für verfassungsgemäß erklärt. Geklagt hatte der Energiekonzern EnBW. Die von den Atomkraftwerksbetreibern erhobene Abgabe sei sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit Europarecht vereinbar, erklärte das Gericht in Stuttgart.
E.ON werde "erneut rechtliche Schritte prüfen"
Nach derzeitigem Stand seien weitere Steuertatbestände absehbar, sagte ein E.ON-Sprecher der Zeitung. Dann werde E.ON "erneut rechtliche Schritte prüfen". Ein RWE-Sprecher kündigte an, der Konzern werde bei Vorlage des nächsten Steuerbescheids voraussichtlich ebenfalls "erneut Widerspruch einlegen und die Aussetzung der Vollstreckung beantragen". Das Unternehmen bleibe bei seiner Rechtsauffassung.
Zweifel, ob die Steuer rechtens sei
Die Finanzgerichte in Hamburg und München hatten im vergangenen Herbst erhebliche Zweifel geäußert, ob die von der Bundesregierung Anfang 2011 eingeführte Steuer rechtens sei. In Hamburg hatte E.ON, in München RWE geklagt. Die Unternehmen bekamen daraufhin insgesamt 170 Millionen Euro an gezahlter Brennelementesteuer zurückerstattet. In beiden Fällen stehe die Entscheidung der Revision vor dem Bundesfinanzhof in München an, so die "Welt".