E.ON-Tochter unterliegt mit Vario-Stromtarif vor Landgericht
Stand: 19.01.2007
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Kassel (dpa) - Der so genannte Vario-Tarif der E.ON-Tochter Stadtwerke Gelnhausen ist in seiner jetzigen Form rechtswidrig. Das Frankfurter Landgericht hat eine seit Jahren verwendete Preisänderungsklausel in den Verträgen für ungültig erklärt, bestätigte E.ON am Freitag in Kassel die Mitteilung eines Verbraucherverbandes. Den umstrittenen Tarif bietet E.ON Mitte im gesamten Verbreitungsgebiet an. Ob das Urteil für die Kunden Rückzahlungen bedeutet, ist noch unklar. Das Unternehmen betonte, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und man eine Revision prüfe. Geklagt hatte die Regionalgruppe Main Kinzig des Bundes der Energieverbraucher. Das Landgericht war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
Der Bund der Energieverbraucher hatte kritisiert, dass der Vario- Tarif für die Verbraucher eine "völlig intransparente Preisänderungsklausel" sei, die es dem Verbraucher unmöglich mache, die Berechtigung von Strompreiserhöhungen nachzuvollziehen. Die Frankfurter Richter hätten nun zum bundesweit ersten Mal eine Preisänderungsklausel im Strombereich gekippt. Für die Verbraucher bedeute das Urteil mögliche Rückzahlungen für die vergangenen drei Jahre. Allerdings rechnet selbst der Verband damit, dass E.ON in die nächsten Instanzen und bis zum Bundesgerichtshof gehen werde.
Ein E.ON-Sprecher in Kassel bestätigte, dass das Unternehmen die Urteilsbegründung sehr genau prüfen werde. Dann werde entschieden, ob E.ON in Revision gehe. Nach jetzigem Kenntnisstand betreffe das Urteil nur die Kunden der Gelnhausener Stadtwerke. Die E.ON Mitte beliefert nach eigenen Angaben 750 000 Kunden vor allem in Hessen und Südniedersachsen, aber auch in Nordrhein-Westfalen und in Thüringen mit Strom.