E.ON macht Ernst: Klage gegen Atomausstieg noch in diesem Jahr
Stand: 03.11.2011
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Hamburg - Der Energieriese E.ON will einem Pressebericht zufolge noch in diesem Jahr vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den deutschen Atomausstieg klagen. Die Klageschrift für die Verfassungsbeschwerde sei beinah fertiggestellt, berichtet die "Financial Times Deutschland" (FTD; Donnerstag) unter Berufung auf Branchenkreise.
Der Kernkraftwerksbetreiber mache geltend, dass der im Sommer von der Bundesregierung beschlossene Atomausstieg in sein Eigentumsrecht eingreife, das durch den Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt werde. Durch die vorzeitige Abschaltung der Meiler sei dem Konzern ein Schaden in Milliardenhöhe entstanden. Ein Konzernsprecher wollte den genauen Stand der Klage dem Blatt zufolge nicht kommentieren. Wir werden unseren vermögensschaden beziffern und geltend machen, kündigte er laut "FTD" lediglich an.
Durch die erste Verfassungsbeschwerde dürfte neue Dynamik in den Streit zwischen Atomwirtschaft und Bundesregierung kommen. Die Konzerne prüfen schon seit Monaten rechtliche Schritte gegen den Ausstiegsbeschluss, passiert ist bislang wenig. RWE und EnBW teilten auf Anfrage der Zeitung mit, dass sie noch prüfen, ob, wann und wie sie gegen den Beschluss der Regierung vorgehen. Sie haben nach der Verabschiedung des Gesetzes im Juli dem Bericht zufolge ein Jahr Zeit für eine Verfassungsbeschwerde. Vattenfall steht kurz davor, Deutschland vor einem internationalen Schiedsgericht zu verklagen.
Nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima wurden durch eine im Juli 2011 in Kraft getretene Novelle des Atomgesetzes acht der deutschen Kernkraftwerke sofort abgeschaltet und die Laufzeiten der verbleibenden neun Anlagen deutlich verkürzt.