Eon legt wegen Gorleben-Aus Verfassungsbeschwerde ein
Stand: 30.01.2015
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Karlsruhe - Eine Änderung des Atomgesetzes schließt die Lagerung von radioaktivem Müll im Zwischenlager Gorleben aus. Dagegen hat der Energiekonzern Eon jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.
Ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts bestätigte am Freitag einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag). Der Konzern sieht das Zwischenlager Gorleben dem Bericht zufolge als "bewährte und funktionsfähige Lagerlösung für Wiederaufbereitungsabfälle". Kosten für ein alternatives Zwischenlager wolle Eon nicht tragen, weil die "alternative Zwischenlagerung ausschließlich politisch motiviert" sei.
Um nicht weitere Fakten für ein Endlager in Gorleben (Niedersachsen) zu schaffen, sollen keine Atommülltransporte mehr in das oberirdische Zwischenlager gehen. Die weitere Nutzung ist auf Drängen Niedersachsens ausgeschlossen worden. Das Land hatte nur unter der Bedingung einer neuen Endlagersuche zugestimmt, die auch den nahen Salzstock umfasst.
Eine Änderung des Atomgesetzes verpflichtet die Kernkraftbetreiber seither, auch Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Zwischenlagern bei Kernkraftwerken zu lagern. Insgesamt 26 solcher Castoren sollen in den nächsten Jahren aus Großbritannien und Frankreich zurückkehren. Bislang ist unklar, wo sie letztendlich lagern sollen.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Neuerung des Atomgesetzes, das die Nutzung des Zwischenlagers ausschließt. Sie ist laut Gericht vorsorglich eingelegt worden, damit keine Fristen verstreichen. Parallel dazu beschreite Eon den normalen Rechtsweg über das Verwaltungsgericht.