Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Eon legt wegen Gorleben-Aus Verfassungsbeschwerde ein

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe - Eine Änderung des Atomgesetzes schließt die Lagerung von radioaktivem Müll im Zwischenlager Gorleben aus. Dagegen hat der Energiekonzern Eon jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.

Ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts bestätigte am Freitag einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag). Der Konzern sieht das Zwischenlager Gorleben dem Bericht zufolge als "bewährte und funktionsfähige Lagerlösung für Wiederaufbereitungsabfälle". Kosten für ein alternatives Zwischenlager wolle Eon nicht tragen, weil die "alternative Zwischenlagerung ausschließlich politisch motiviert" sei. 

Um nicht weitere Fakten für ein Endlager in Gorleben (Niedersachsen) zu schaffen, sollen keine Atommülltransporte mehr in das oberirdische Zwischenlager gehen. Die weitere Nutzung ist auf Drängen Niedersachsens ausgeschlossen worden. Das Land hatte nur unter der Bedingung einer neuen Endlagersuche zugestimmt, die auch den nahen Salzstock umfasst.

Eine Änderung des Atomgesetzes verpflichtet die Kernkraftbetreiber seither, auch Castoren aus der Wiederaufarbeitung in Zwischenlagern bei Kernkraftwerken zu lagern. Insgesamt 26 solcher Castoren sollen in den nächsten Jahren aus Großbritannien und Frankreich zurückkehren. Bislang ist unklar, wo sie letztendlich lagern sollen.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Neuerung des Atomgesetzes, das die Nutzung des Zwischenlagers ausschließt. Sie ist laut Gericht vorsorglich eingelegt worden, damit keine Fristen verstreichen. Parallel dazu beschreite Eon den normalen Rechtsweg über das Verwaltungsgericht.