E.ON Hanse setzt Kunden mit Mahnbescheiden unter Druck
Stand: 08.01.2009
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox
Kiel/Heidelberg - Seit Ende Dezember 2008 erhalten viele Gasprotestkunden von E.ON Hanse gerichtliche Mahnbescheide, die der Energieversorger beantragt hat. Auch andere Tochterunternehmen der E.ON AG, wie die E.ON Avacon Vertrieb GmbH lassen aktuell Gaskunden, die die Preise gekürzt haben gerichtliche Mahnbescheide zustellen. „Vor dem Hintergrund, dass sich neben den anderen E.ON-Töchtern auch E.ON Hanse im Rahmen eines vom Bundeskartellamtes eingeleiteten Preismissbrauchsverfahrens verpflichtet hat ihren Gaskunden einen offenbar kartellrechtswidrig kassierten Betrag von 65 Millionen Euro brutto zu erstatten, sind die Mahnbescheide eine beispielslose Dreistigkeit“, so Thorsten Meinicke von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.
„Wir empfehlen betroffenen E.ON Kunden kritisch zu prüfen, ob sie sich auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einlassen wollen“, so Meinicke weiter. Kunden, die über eine Vertragsrechtsschutzversicherung verfügen oder in den Prozesskostenfonds des Bundes der Energieverbraucher einzahlen, haben kein Prozesskostenrisiko. Hier ist ein Widerspruch empfehlenswert.
Der Kunde kann selbst Widerspruch einlegen. Durch einfaches Ankreuzen wird dem Anspruch insgesamt widersprochen. Das ausgefüllte und unterschriebene Widerspruchsformular wird - am besten per Einschreiben mit Rückschein - innerhalb der 14-Tagesfrist an das angegebene Mahngericht geschickt. Wird die Frist versäumt, kann durch „Einspruch“ gegen den dann erlassenen „Vollstreckungsbescheid“ immer noch rechtzeitig widersprochen werden.
Über das Prozesskostenrisiko sollte man sich im Vorfeld informieren.
Ob E.ON Hanse gegenüber allen Kunden, die sich per Widerspruch oder Einspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid wehren, Klage erhebt ist abzuwarten. Denkbar ist auch, dass der Energieversorger gar nicht oder nur einzelne Widerspruchskunden verklagen wird.
Gas-, Strom-, Fernwärme und Flüssiggaskunden, die sich gegen erhöhte Preise wehren wollen, können die Rechtsberatungen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein nutzen.
Verivox, das unabhängige Verbraucherportal zu Energie und Telekommunikation, rät den Kunden, die von den Mahnbescheiden nicht betroffen sind und die eine Klage aufgrund erhöhter Energiekosten in Erwägung ziehen, zu einem Anbieterwechsel. Auf diese Weise kann der Verbraucher auf die Preiserhöhungen reagieren, ohne mögliche Gerichtskosten zu riskieren.
Video: So funktioniert der Gasanbieterwechsel