Bonn/Hamburg (dpa) - Das Bundeskartellamt hat dem Energieversorger E.ON Hanse AG den Erwerb einer Beteiligung von 49,9 Prozent an den Stadtwerken Lübeck untersagt. Die Prüfung habe ergeben, dass die
geplante Beteiligung auf Märkten bei Strom und Gas die Verstärkung marktbeherrschender Stellungen erwarten lasse, teilte des Kartellamt am Montag in Bonn mit. E.ON hatte zur Abwendung einer Untersagung Kompensationen angeboten, die laut Kartellamt jedoch nicht ausreichten.
Die
E.ON Hanse entstand zum 1. September aus den drei
norddeutschen Energieversorgern Schleswag (Rendsburg), HeinGas (Hamburg) und Hanse
Gas (Schwerin). Mit dem Zusammenschluss betreut
E.ON Hanse rund 800.000 Erdgas-, 700.000 Strom- und 20.000 Wasserkunden in fünf Bundesländern zwischen der dänischen und der
polnischen Grenze. Damit gehört das Unternehmen zu den grössten regionalen
Energieversorgern Deutschlands. Es hat von Dezember an
seinen Sitz in Quickborn (Kreis Pinneberg). Mehrheitsgesellschafter ist die Münchner E.ON
Energie AG, die knapp drei Viertel der
Unternehmensanteile hält. Die restlichen Anteile halten die elf schleswig-holsteinischen Landkreise, die bereits an der Schleswag
beteiligt waren.