E.ON geht mit Atomklage auf Konfrontationskurs
Stand: 01.06.2011
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Düsseldorf/Karlsruhe - Der Energiekonzern E.ON geht infolge der Atomausstiegs-Beschlüsse der Regierung auf Konfrontationskurs, er kündigte am Dienstag eine Klage gegen die Brennelementesteuer an. Gleichzeitig forderte E.ON einen Ausgleich für Vermögensschäden in Milliardenhöhe, die ihm durch den vorgezogenen Atomausstieg entstünden. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) reagierte gelassen auf die Ankündigung einer Klage.
Der E.ON-Vorstandsvorsitzende Johannes Teyssen sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwochausgabe): "Ich gehe davon aus, dass durch die politisch gewollten Laufzeitverkürzungen und die endgültige Stilllegung von Anlagen ein Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe entsteht." Dies wolle der Konzern schon aus aktienrechtlichen Gründen und zum Schutze seiner über 500.000 Kleinaktionäre nicht hinnehmen. Es könne nicht sein, dass die Eigentümer von E.ON mit ihrem Vermögen für die politischen Entscheidungen der Bundesregierung entschädigungsfrei gerade stehen sollten, sagte der Manager.
Man werde die Schäden konkret beziffern und der Bundesregierung darlegen, betonte der Konzern. E.ON hoffe, in diesem Falle durch Gespräche eine juristische Auseinandersetzung noch vermeiden zu können.
Der Konzern erklärte, er halte die Kernbrennstoffsteuer aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen für rechtswidrig. Zusammen mit der Laufzeitverkürzung für die Atomkraftwerke stelle sie eine "unzumutbare Doppelbelastung" für E.ON dar. Der Konzern werde deshalb dagegen Klagen.
E.ON ist der erste Konzern, der von der neuen Brennelementesteuer betroffen ist. Allein in diesem Jahr rechnet das Unternehmen dadurch mit einer Belastung in Höhe von rund einer Milliarde Euro.
Brüderle und Rösler bleiben gelassen
FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle hält allerdings eine Klage gegen die Beibehaltung der Brennelementesteuer für wenig aussichtsreich. "Ich bin mir sicher, dass unsere Entscheidung Bestand haben wird", sagte Brüderle dem "Hamburger Abendblatt" (Mittwochausgabe). In einem Rechtsstaat habe jedoch jeder das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten.
Rösler erklärte in der "FAZ" (Mittwochausgabe), die Gesetzesbegründung beziehe sich ausdrücklich nicht auf das Thema Laufzeitverlängerung. "Ich halte es für gerechtfertigt, dass man bei dieser Steuer bleibt. Womöglich wird die Energiewende zu moderat höheren Kosten für die Bürger und die Wirtschaft führen", sagte er dem Bericht zufolge weiter. Das erste Signal könne da nicht sein, dass die Regierung die Energiekonzerne entlaste. Zu den Klagedrohungen fügte er hinzu: "Wenn jemand ein in einem Rechtsstaat verfügbares Rechtsmittel nutzen will, ist dies legitim. Eine andere Frage ist, ob dies von Erfolg gekrönt sein wird."
EnBW: noch nicht über Klage entschieden
Der Karlsruher Stromkonzern EnBW hat noch nicht entscheiden, ob er ebenso wie E.ON gegen die Brennelementesteuer klagen wird. "Derzeit steht keine Entscheidung an. Wir werden entscheiden, wenn wir den Steuerbescheid haben", sagte ein Sprecher am Dienstag auf Anfrage.