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EnWG: Regierung und Opposition einig - neues Gesetz ab 1. Juli

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Einer Presseerklärung des hessischen Wirtschaftsministers Dr. Alois Rhiel (CDU) zufolge hat sich der Vermittlungsausschusses auf ein neues Energiewirtschaftsgesetz geeinigt. Das Gesetz soll eine EU-Richtlinie umsetzen und für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt sorgen. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation künftig als Bundesnetzagentur die Strom- und Gasnetze reguliert und den Netzbetreibern Höchstpreise vorschreibt. "Das neue Energiewirtschaftsgesetz bietet gute Chancen zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen durch niedrigere Energiepreise. Das Gesetz verbessert die Produktionsbedingungen am Standort Deutschland" kommentiert Riehl die Einigung.

Rhiel, der für die unionsgeführten Länder und für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Verhandlungsführer im Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag ist, zeigte sich mit dem nach wochenlangen Verhandlungen erreichten Kompromiss zufrieden und sagte: "Ab 1. Juli 2005 kann eine wirksame Regulierung der Stromnetze und Gasleitungen in Deutschland starten, die Schluss macht mit den überhöhten Monopolgewinnen der Netzbetreiber. Die Gewinner des neuen Energiewirtschaftsrechts sind die Verbraucher und der Wettbewerb."

Rhiel stellte fest: "SPD und Grüne haben die meisten Unionsforderungen akzeptiert, vor allem die durchgängige Vorab-Genehmigungspflicht für alle Durchleitungsentgelte. Wir haben erreicht, dass nicht nur künftige Erhöhungen genehmigt werden müssen, sondern auch alle derzeitigen Durchleitungsentgelte auf den Prüfstand der Regulierungsbehörde kommen. Die von der Union geforderte Einführung der Vorabgenehmigung (Ex-ante-Regulierung) der Entgelte der Strom- und Gasdurchleitung ist der Kern des neuen Energiewirtschaftsgesetzes. Bis zu letzt haben Bundesregierung und die grossen Netzbetreiber versucht, diesen Mechanismus zu umgehen."

Ferner sagte Rhiel: "Mit dem Instrument der Anreizregulierung werden die Netzbetreiber motiviert, ihre technische Effizienz bei der Durchleitung von Strom und Gas fortlaufend zu verbessern. Es wurde das einzig vernünftige Kalkulationsprinzip vereinbart, das überall in der Wirtschaft gilt: Es darf nur das abgeschrieben werden, was auch zuvor investiert wurde."

Erfreulich sei aus Ländersicht laut Dr. Rhiel zudem: "Die Beteiligung der Länder an der Regulierung minimiert die Regulierungsbürokratie. Vorhandene Kompetenzen und Erfahrungen der Länder bei der Festsetzung von Entgelten bei Strom und Gas werden kundenorientiert genutzt. Dies ist echter Verbraucherschutz und hilft den ortsansässigen Unternehmen. Substanzielle Verbesserungen wurden auch beim Zugang zu Gasnetzen geschaffen. Für Privathaushalte und Unternehmen entsteht Angebotsvielfalt und dadurch eine echte Wahlmöglichkeit bei der Gasversorgung."