enviaM erhöht Strompreise um acht Prozent
Stand: 08.12.2004
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Chemnitz (dpa/sn) - Die Mitteldeutsche Energie AG (enviaM) erhöht zum Jahreswechsel ihre Strompreise um acht Prozent. Der Preis für eine Kilowattstunde steigt damit im Allgemeinen Tarif auf 17,96 Cent, teilte der Konzern am Dienstag in Chemnitz mit. Ein durchschnittlicher Kunde müsse mit Mehrkosten in Höhe von zwei Euro pro Monat rechnen. Das sächsische Wirtschaftsministerium habe einen entsprechenden Antrag genehmigt. Grund für die Erhöhung seien steigende Ausgaben für Strombeschaffung, Steuern und öffentliche Abgaben, so die Behauptung des Unternehmens. Alle anderen Tarife von enviaM werden dann zum 1. Februar 2005 erhöht.
Tarif | kWh (neu) | Grundgebühr (neu) | kWh (alt) | Grundgebühr (alt) |
enviaM basis (Allg. Tarif) | 17,96 | 78,29 | 16,68 | 78,29 |
enviaM single | 18,25 | 66 | 16,97 | 66 |
enviaM family | 17,35 | 84 | 16,07 | 84 |
enviaM maxi | 16,74 | 114 | 15,46 | 114 |
enviaM regional (externe Kunden) | 18,08 | 78,29 | 16,8 | 78,29 |
Angaben:
Verbrauchspreis in Cent pro Kilowattstunde
Grundgebühr in Euro pro Jahr
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So haben wir gerechnet
Wohnort: Villingen-Schwenningen, 78054
Jahresverbrauch: 4.000 kWh
Günstigster Tarif: immergrün! Spar Smart FairPlus, Kosten im ersten Jahr: 1.048,85 Euro
Grundversorgungstarif: Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH SVSstrom allgemein, Kosten: 1.986,96 Euro
Einsparung: 938,11 Euro
(Stand: 08.04.2025) -
über 12.000 Tarife im Vergleich
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
1 Kilowattstunde (kWh) Strom kostet durchschnittlich knapp 38 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Stromversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was 1 Kilowattstunde (kWh) bei einem Stromversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Stromverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Stromverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Strom.
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Wer noch nie gewechselt hat, wird vom sogenannten Grundversorger beliefert. Dabei handelt es sich um das örtliche Stromversorgungsunternehmen, beispielsweise die Stadtwerke.
Wenn Sie auch noch nie den Tarif bei diesem Stromversorger gewechselt haben, werden Sie zu den Bedingungen der Grundversorgung beliefert.
Die Grundversorgung kann kurzfristig gekündigt werden - das übernimmt der neue Stromanbieter für Sie. -
Die allermeisten Stromtarife haben einen einheitlichen Preis pro Kilowattstunde, der unabhängig von der Tageszeit ist. Darauf sind auch die meisten Stromzähler ausgelegt. Es gibt Stromtarife, bei denen der nachts verbrauchte Strom zwischen 10 und 20 Prozent günstiger ist. Dafür ist ein Doppeltarifzähler notwendig. Das lohnt sich vor allem für Verbraucher mit Nachtspeicherheizungen.